wo wählen die MA der Verwaltung
Hallo,
ich habe eine Frage zur Wahlberechtigung. Wir sind ein Unternehmen bestehend aus drei Filialen (in verschiedenen Städten) sowie der Unternehmenszentrale. Zwei Filialen haben einen BR. Einen Gesamt-BR gibt es nicht. In unserer Filiale stehen dieses Jahr wieder Wahlen an. Für die Zentrale sind insgesamt acht MA beschäftigt, von denen allerdings vier bei uns (gleiche Stadt) ein Büro haben. Bisher haben diese "zentralen" MA nicht mitgewählt, ich bin aber nicht sicher ob das richtig war.
Dürfen diese vier, die unseren Räumen Dienst tun, bei uns mitwählen? Oder sogar alle acht, da die anderen vier ja keinen eigenen BR gründen können?
Vielen Dank
Community-Antworten (3)
07.03.2014 um 11:02 Uhr
Dürfen diese vier, die unseren Räumen Dienst tun, bei uns mit wählen< Wenn sie dauerhaft ihren Arbeitsplatz bei Euch haben, gehören sie zu Euch.
In der Tat, da die restlichen vier nicht BR-fähig sind und noch dazu in der gleichen Stadt, würde ich sie als Betriebsteil zu Euren Betrieb rechnen. Die Verbindung der "Verwaltung" ergibt sich ja auch schon daraus, dass die Hälfte der Mitarbeiter ohnehin bei Euch ansässig ist.
Also setzt sie einfach auf die Wählerliste.
Und gründet einen GBR !!!
07.03.2014 um 11:07 Uhr
Seid Ihr rechtlich tatsächlich EIN Unternehmen? Ihr seid also alle die "XYZ-GmbH"? Dann spräche in der Tat einiges dafür dass die Kollegen bei Euch mitwählen. Seid Ihr hingegen die "XYZ Vertrieb Süd GmbH" und die Verwaltung sei die "XYZ Verwaltung GmbH", dannwird es schwierig.
07.03.2014 um 14:40 Uhr
wir sind tatsächlich EIN Unternehmen. Wie sieht es denn aus, wenn in der Zentrale ein fünfter MA hinzukommt? Dürfen die denn auch bei uns mitwählen oder müssten die dann selber einen BR gründen?
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