Hallo,

ich habe eine Frage zur Wahlberechtigung.
Wir sind ein Unternehmen bestehend aus drei Filialen (in verschiedenen Städten) sowie der Unternehmenszentrale.
Zwei Filialen haben einen BR. Einen Gesamt-BR gibt es nicht. In unserer Filiale stehen dieses Jahr wieder Wahlen an.
Für die Zentrale sind insgesamt acht MA beschäftigt, von denen allerdings vier bei uns (gleiche Stadt) ein Büro haben.
Bisher haben diese "zentralen" MA nicht mitgewählt, ich bin aber nicht sicher ob das richtig war.

Dürfen diese vier, die unseren Räumen Dienst tun, bei uns mitwählen?
Oder sogar alle acht, da die anderen vier ja keinen eigenen BR gründen können?

Vielen Dank