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Initiativantrag Stundenerhöhung einer Kollegin

LR
LNA RK
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Initiativantrag. Wir haben als PR kurz nach Weihnachten einen Initiativantrag an die Amtsleitung/Verwaltung gestellt der bisher nicht behandelt wurde. Jetzt habe ich einen Terminvorschlag erhalten bei dem es um diesen Initiativantrag geht. Er soll sicher abgeschmettert werden, da angeblich keine Rechtsgrundlage für einen I-Antrag besteht. Es geht um Stundenerhöhung einer Kollegin, der vor einem Jahr eine Ganztags-Stelle zugesagt wurde, jetzt kam heraus, dass dies nicht umgesetzt wurde. Auf einmal ist es nicht mehr möglich da der Stellenwert nicht mehr vorhanden ist. Die Verwaltung hat es damals versäumt ihr die Stelle zuzuordnen, wir sind der Meinung, dass das Versäumnis nicht auf Kosten der Kollegin gehen kann und wir als Personalrat sind davon ausgegangen, dass die Umsetzung auf die Ganztagsstelle von der Verwaltung vollzogen wurde. Mit dem Initiativantrag wollen wir der Umsetzung Nachdruck verleihen. Ist die Verwaltung im Recht und haben wir keinerlei Handhabe? (Bei uns gibt es Stufenverfahren)

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Community-Antworten (1)

U
uhu

12.02.2008 um 13:47 Uhr

was ist denn ein Initiativantrag? und was steht denn da drin? gab es vor einem Jahr einen Antrag der Kollegin gem. Teilzeit-und Befristungsgesetz? hat dem PR damals eine Anhörung gem. § 99 BetrVG zur Beschäftigung der Kollegin in Vollzeit vorgelegen?

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