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Kandidat möchte sich auch auf zweiter Liste aufstellen lassen

H
häschen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle . Aus der Höhle der Löwin möchte ich eine Frage stellen.

Wir der WV haben eine der beiden Wahlvorschlagslisten erhalten. ( Von Chefin und PDL erstellt aber natürlich einen anderen MA als Listenvertreter genannt ) Mitarbeiter mussten zur Chefin und wurden dort gefragt. Zeit zur Einreichung ist noch bis Dienstag. Einen MA der auf der anderen Liste als Kandidat steht ( an Stelle 11 )hatten wir auch schon gefragt ob er sich eventuell auf unser aufstellen lassen würde. Nun hat er gestern gesagt das er lieber auf unserer Liste stehen möchte da er bei dem ganzen Ärger den unsere Chefin wegen der Wahl veranstaltet,gemerkt habe das diese mit ihrer Liste keine guten Absichten verfolgt. wir haben noch eine MA die sich wissentlich auf beiden Listen eingetragen hat um sich dann für eine zu entscheiden . Sie war der Meinung das sie im Büro der Chefin Angst hatte Nein zu sagen und dem WV dann lieber mitteilt auf welcher Liste sie stehen möchte . Ist das nicht der Gleiche Fall ?

Nun unsere Frage : können wir unsere Liste ganz neu erstellen ? den MA mit aufnehmen ? fix nochmal neu Stützunterschriften sammeln? Denke ich zu naiv ? Oder wäre das ein Anfechtungsgrund ?

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Community-Antworten (6)

D
dersensenmann

06.03.2014 um 15:51 Uhr

Moin, neue Liste erstellen, dann Stützstimmen sammeln und fertig. Das ist rechtlich voll in Ordnung Gruß

G
gironimo

06.03.2014 um 16:43 Uhr

Und wenn dann beide Listen beim WV angekommen sind und der prüft, muss der Kollege (oder die Kollegen) erklären, dass sie auf Eurer Liste kandidieren. Dann werden sie auf der anderen Liste gestrichen.

Vergesst die (positiv ausgerichtete) Wahlwerbung nicht! Es gibt viele Kollegen/innen die Glauben, alles was von oben kommt, muss doch gut sein.

S
snooker

06.03.2014 um 17:04 Uhr

Muessten dann nicht beide listen neue stuetzunterschriften sammeln ?denn wenn ich gerade wegen der person die liste gestuetzt habe mit meiner unterschrift und der verlaesst nu die liste.

P
pemahu

06.03.2014 um 18:42 Uhr

Verlassen geht, sonst könnte man ja das Ganze fürchterlich manipulieren, z.B. kurz vor Einreichungsende - und plötzlich fehlte bei "unliebsamen " Listen die Möglichkeit nochmal Stützunterschriften zu sammeln!

S
Snooker

06.03.2014 um 19:48 Uhr

Ebend genau das war meine Intension @pemahu

anders herum ist es dann aber mit der Quote der Stützunterschriften Blödsinn. Da beisst si9ch doch irgendwo die Kuh in den Schwanz

S
Snooker

06.03.2014 um 22:15 Uhr

Wie verhält es sich den mit diesem Satz hier.

Wichtig: Jeder Arbeitnehmer muss genau sehen können, wozu er seine Unterstützung gibt. Daher muss die Kandidatenliste vollständig und abgeschlossen sein, bevor man mit dem Sammeln von Stützunterschriften beginnt. Wird an der Kandidatenzusammensetzung noch etwas verändert, nachdem bereits erste Stützunterschriften geleistet worden sind, so wird dadurch der Wahlvorschlag insgesamt ungültig.

Geht jetzt ein Kandidat von der einen zu anderen Liste, ist für mich damit die Tatsache verbunden das auch die Liste die der Kandidat verlassen hat neue Stützunterschriften braucht. Ansonsten ist das ganze ad absurdum geführt.

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