Erstellt am 06.03.2014 um 10:21 Uhr von gironimo
Auszug aus § 5 BetrVG:
Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
1. zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist (oder ....)
Ist er das ?
Erstellt am 06.03.2014 um 10:25 Uhr von Kölner
Oh. Gironimo lässt auch mal denken... :-)
Eddie, nur du kannst die frage beantworten. Steht er denn auf der Wählerliste?
Erstellt am 06.03.2014 um 10:45 Uhr von Eddie
Ich erstelle noch die Wählerliste, daher ist das kein Kriterium ob er darauf steht... ;-)
Ein Personalchef wird immer auf Anweisung seiner Kollegen jemanden Einstellen/Entlassen. Aber wäre doch merkwürdig, wenn er im Betriebsrat sitzen würde und dann mit sich selbst verhandeln müßte... Insofern dachte ich, es gibt hierzu bestimmt Urteile die vielleicht jemand kennt.
Erstellt am 06.03.2014 um 11:10 Uhr von tommyh
Nein es gilt nur leitend oder nicht.
Na sollte sich Euer in den Betriebsrat reinwählen lassen dann habt Ihr wenigstens gleich nen Fachmann für Personalplanung mit im Boot ;-)