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Genehmigung von Aufsichtsratsschulungen - reicht es, wenn ich meinen Vorgesetzten informiere, oder muss ich an den Personalchef?

S
schwabennase
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Gemeinde,

ich habe folgende Frage: Ich möchte als Aufsichtsra (AN-Vertreter) eine AR-Schulung machen. Diese muss nicht vom AG bewilligt werden. Er muss nur informiert werden. Ich arbeite in einem großen Unternehmen (2.000 AN), es gibt bei uns also Vorstände, Bereichsleiter, Abteilungsleiter und auch einen Personalchef. Aus bestimmten Grünsen würde ich gerne nicht den Personalchef, sondern meine Vorgesetzten hiervön informieren. Gelten die als Arbeitgeber?

Ich habe mal aus WIKI die Definition herausgegeben, diese ist aber auch auslegbar:

"Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit näher gestalten kann. Eine gesetzliche Definition des Begriffs existiert nicht."

Also, reicht es, wenn meine Vorgesetzten informiere, oder muss ich an den Personalchef???

Vielen Dank!

5.09201

Community-Antworten (1)

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Immie

08.09.2009 um 22:12 Uhr

@schwabennase Teile es dem Vorstand mit. Schliesslich bist du einer seiner Arbeitgeber:-)

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