W.A.F. LogoSeminare

Abwahl des BRV und deren Vertreter

N
Nicole
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wenn im Gremium der BRV/Stelli mit Mehrheit abwählt, muß dann sofort neu gewählt werden? Was ist wenn sich keiner dazu bereit erklärt sich zur Wahl zu stellen? Was ist wenn nur der BRV abgewählt wird? Was ist wenn nur der Stelli abgewählt wird? Was ist wenn beide abgewählt werden?

3.942018

Community-Antworten (18)

K
Kölner

06.03.2014 um 09:55 Uhr

Man wählt hoffentlich den BRV nur ab, wenn es einen Ersatz gibt, der kandidieren möchte. Man muss jeden einzeln abwählen. Demnach kann man auch den einen oder die andere in ihrem Amt belassen.

O
Oblatixx

06.03.2014 um 10:00 Uhr

Ja, es muss sofort ein neuer gewählt werden, denn wenn ihr auseinander geht, habt ihr keinen Vorsitzenden, damit keinen, der eure Geschäfte weiterführt, Sitzungen einberuft, Ansprechpartner des AG ist. Also auch über die Nachfolge vorher Gedanken machen.

N
Nicole

06.03.2014 um 10:03 Uhr

Angenommen man wählt nicht neu, was passiert dann? Ist der BT dann aufgelöst oder fürht der BRV seine Geschäfe solange weiter bis es einen neuen gibt?

K
Kulum

06.03.2014 um 10:11 Uhr

Dann darf der AG so lange wilde Sau spielen, bis der BR erwachsen genug geworden ist.

Wozu sollte ein BR den BRV (dessen Wahl gesetzliche Pflicht nach §26 BetrVG ist) abwählen, wenn eh kein anderer da ist, der es besser machen könnte oder überhaupt wollte?

O
Oblatixx

06.03.2014 um 10:12 Uhr

Wenn ihr ihn abgewählt habt, dann gibt es keinen mehr. Ihr habt einen nutzlosen Betriebsrat, den keiner mehr beachten muss/kann/will. Ihr müsst zwingend einen neuen wählen oder ihr seit nur noch ein Gesangsverein ... ;))

N
Nicole

06.03.2014 um 10:14 Uhr

Wäre dann der Betriebsrat aufgelöst bis zur Neuwahl?

B
blackjack

06.03.2014 um 10:17 Uhr

...dann sollte es keinen neuen BR geben. Man sollte dann den Mitarbeitern so einen Kirmesbetriebsrat ersparen!

N
Nicole

06.03.2014 um 10:18 Uhr

Sind Neuwahlen zum BRV und dessen Stelli unverzüglich durchzuführen? Angenommen es will keiner machen? Was dann?

O
Oblatixx

06.03.2014 um 10:34 Uhr

Sind Neuwahlen zum BRV und dessen Stelli unverzüglich durchzuführen? Angenommen es will keiner machen? Was dann?

Immer noch nicht verstanden? Wenn es keiner machen will, dann braucht ihr auch nicht neu wählen. Ende, aus, der Zug ist weg. Wozu habt ihr euch überhaupt wählen lassen?

Stellt euch einfach vor eure Wähler und sagt, dass ihr sie vergaukelt habt und nun nicht mehr wollt.

Ihr seid als BR NICHT MEHR HANDLUNGSFÄHIG!

Eine Frage noch: Warum habt ihr ihn abgewählt?

G
gironimo

06.03.2014 um 10:41 Uhr

Ehrlich gesagt, finde ich das auch merkwürdig. Wenn man mit der Arbeit des BRV nicht zu frieden ist, wählt man ihn ab. Aber dann muss man doch wissen, wer es besser machen kann.

Besser ein schlechter BRV als gar keiner.

Wenn keiner BRV sein will, wäre es das ehrlichste, der BR beschließt seinen Rücktritt und bestellt einen Wahlvorstand für Neuwahlen des gesamten Gremiums.

Der BR ist dann noch geschäftsführend im Amt, bis die Wahl gelaufen ist.

O
Oblatixx

06.03.2014 um 10:46 Uhr

Ich überlege gerade, ob sie denn als BR überhaupt zurücktreten können? Wer soll das denn dem Arbeitgeber und der Belegschaft mitteilen, wenn sie ihren Sprecher mundtot gemacht haben? Wer führt denn die Geschäfte in dieser Zeit, wenn es keiner machen will?

N
Nicole

06.03.2014 um 10:56 Uhr

Es wird überlegt beide abzuwählen. Es gibt verschiedene trifftige Gründe dafür. Es fühlt sich aber auch kein andere in der Lage dieses Amt zu übernehmen

Sicherlich stehen die AN bis zur den Neuwahlen ohne BR da, aber dieses ist dann leider nicht zu verhindern.

K
Kölner

06.03.2014 um 10:59 Uhr

Jau. Tötet den König und gib dem despoten die macht! Mal ehrlich: Das ist doch Müll!

Legt den Brv an die Kette. Das macht viel mehr Sinn!

O
Oblatixx

06.03.2014 um 10:59 Uhr

Diese Gründe hätte ich gerne mal erfahren. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich keiner befähigt sieht, die Lücken wieder zu füllen. Wie groß ist der Betriebsrat?

W
Widder

06.03.2014 um 12:47 Uhr

Was ist wenn es Neuwahlen gegeben hat, und wieder keiner den BRV und Stelli machen will.... Wenn sich eh keiner in der Lage sieht das Amt des BRV zu übernehmen, dann lasst es einfach und bleibt BR los. Das Amt des BR übernehmen heißt auch Verantwortung zu übernehmen. Da ist jedes einzelne BRM in der Pflicht.

Ich finde es einfach masslos, das man den BRV und Stelli abwählen will, aber selbst keinen AR.... in der Hose hat.

G
gironimo

06.03.2014 um 17:20 Uhr

Hallo Nicole,

wenn der BR seinen Rücktritt erklärt und damit Neuwahlen einleitet (Wahlvorstand bestellen), bleibt er geschäftsführend im Amt. Er ist dann zwar wegen des Fehlens des Vorsitzenden nicht mehr im vorgesehenem Maße handlungsfähig - aber dennoch da. So können z.B. einzelne AN von ihrem Recht gebrauch machen und ein BR-Mitglied ihres Vertrauens zu Leistungsgesprächen hinzuziehen, usw. Auch der AG kann nicht ohne weiteres sagen: "BR, kenne ich nicht".

Ich schlage für den Fall der Fälle, dass Ihr wirklich unbedingt die Beiden los werden wollt, den Rücktritt des gesamten BR und Neuwahlen beschließt, vor:

Da die Zeit bis zur dann erforderlichen Neuwahlen eine überschaubare kurze Zeit ist, geben sich zwei von Euch den Rück und lassen sich bis zur Neuwahl als BRV und Stellv. wählen.

Dann merken die beiden vielleicht, dass diese Posten kein Teufelswerk sind, haben sich schon ein wenig eingearbeitet und finden gefallen an der Arbeit. BRV ist kein Lehrberuf. Man muss sich nur einarbeiten. ---- Aber das kann man natürlich auch alles ohne Rücktritt und Neuwahl machen. Einfach mal ausprobieren. Übung macht den Meister.....

N
newlady

06.03.2014 um 17:30 Uhr

Nicole, mal ganz ehrlich, was hat Euer BRV und Stelli denn verbrochen, dass sie abgewählt werden sollen.?? Dann kann man Die hier im Forum vielleicht noch mehr Hilfestellung geben; denn ansonsten kann es auch keine andere Anworten (wie sie hier genannt wurden) geben. also raus mit der Sprache.

K
Kulum

06.03.2014 um 17:47 Uhr

Wie soll das überhaupt praktisch aussehen? Mal ganz davon abgesehen , wenn der BRV und dessen Stelli so böse sind muss der TOP es erstmal überhaupt auf die TO schaffen. Wäre nicht der erste BRV der trotz Antrag von 25% der BRM den TOP einfach nicht aufnimmt. Und wenn er es denn geschafft hat, wird der BRV eben abgewählt. Anschließend muss der ja sofort wieder gewählt werden. Keiner wills machen. Der alte BRV aber vielleicht doch. Wählen müsst ihr, Kandidaten habt ihr und legitimiert wird der auch - zwei Stimmen scheinen ihm ja sicher. Die eigene und die des ebenso treulosen Stellvertreters. Und was habt ihr jetzt gekonnt außer mal so richtig Sand ins eigene Getriebe zu streuen?

Ihre Antwort