Übergang Altes BR Amt Neues BR Amt Rücktritt ?
Hallo Ihr Lieben, ich habe eine wichtige Frage. Die Amtszeit des alten Betriebsrat endet am 15.04.2014 Der neue Betriebsrat wurde bereits am 05.03.2014 gewählt. Der alte BR hat keine Nachrücker. Der neue schon. Die Personen des alten und des neuen BR sind bis auf eine Person die gleichen. Nun meine Frage? Wenn der alte BR nun mit Stimmenmehrheit zurücktritt von seinem alten Amt, wann beginnt dann die Amtszeit des neuen BR? Müsste dann nicht nochmal gewählt werden ? LG dream
Community-Antworten (10)
06.03.2014 um 09:28 Uhr
Wieso? Verstehe die Frage nicht. Fakt ist: es gibt noch einen BR, oder? Der ist nicht unter die Grenze der BRM gefallen, oder? Neuwahlen waren schon und es gibt einen neuen BR, der ab April tätig sein wird. Warum sollte jetzt irgendwer zurücktreten?
06.03.2014 um 10:55 Uhr
.... vielleicht um dem Nachrücker zu ermöglichen ins Geschäft zu kommen.
Theoretisch denkbar - man müsste im Beschluss halt deutlich machen, dass der Rücktritt für das alte Gremium gilt.
Aber wie Kölner schon schreibt. Notwendig ist das nicht, da der BR ja weiterhin ganz normal funktioniert. Und bis Mitte April ist ja nun auch nicht so lange....
06.03.2014 um 17:36 Uhr
Hallo Dream, um auf deine Frage zu antworten. Neur BR gewählt (egal wer es ist), alte BR fasst Beschluss: Wir treten zB: per 30.03.2014 zurück, dann nimmt der neu gewählte BR sein Amt per 30.03 /31.03.2014 auf. und alles ist gut
06.03.2014 um 20:13 Uhr
Ich bin mir sicher, dass diese Aussage falsch ist, newlady. Kannst du nochmal prüfen?
07.03.2014 um 00:08 Uhr
Hallo
Endet die Amtszeit des alten Betriebsrates nicht automatisch mit der Wahl des neuen?
07.03.2014 um 10:05 Uhr
@Rolle: nein. Es gibt da unterschiedliche Szenarien, bspw. in Abhängigkeit davon, ob im regulären Wahlzeitraum gewählt wurde oder nicht. Genaueres kann man §§13 und 21 BetrVG und der einschlägigen Kommentierung dazu entnehmen.
07.03.2014 um 11:12 Uhr
Wahlzeitraum ist der reguläre d.h. zwischen 01.03- und 31.05. Der Grund für den Rücktritt des alten BR Mandates ist ein praktisch strategischer. Die frage ist eben letztlich, ob das so nahtlos geht oder nicht?
07.03.2014 um 12:44 Uhr
wenn man so strategisch denkt, sollte man dann nicht die gesetzliche grundlage für diese strategie kennen? stimmt denn an der strategie alles? oder gibt es da auch wissenslücken?
08.03.2014 um 21:20 Uhr
Hallo Kölner, habe erst jetzt gelesen. Wenn der alte BR den Beschluss fasst (ist ja freiwillig), dann übernimmt der neue BR sein Amt s. Antwort Dream/Nuddel. So auch bei uns geschehen, da eine zeitaufwändige Ausarbeitung dies nötig machte (neue Regelung für AN). Gruß -ist rechtmäig-
09.03.2014 um 14:07 Uhr
Ja, natürlich geht es so. Die Rechtslage ist hier auch eindeutig.
Hier ist aber zu unterscheiden, ob es durch einen Mehrheitsbeschluss des BR oder durch persönliche Erklärungen geschieht.
Im ersteren Fall bedarf es nur einer einfachen Mehrheit. Hieran sind dann auch alle sonstigen BRM und Ersatzmitglieder gebunden. Er führt dann bis zur Neuwahl die Geschäfte weiter. Gibt es den Neuen schon, endet hiermit auch seine Amtszeit und die des Neuen beginnt.
Handelt es sich aber um persönliche Rücktrittserklärungen von BRM, führt dies zum Nachrücken von Ersatzmitgliedern. Diese würden das Amt dann weiterführen.
Mir persönlich wäre hier jetzt die Forderung eines einstimmigen Beschlusses aber bedeutend lieber. Kann ein hier nur geforderter Mehrheitsbeschluss, doch auch dazu führen, strategisch bedingte Neuwahlen zu erzwingen, wenn einem die Zusammensetzung des BR nicht passt und man so unliebsame vielleicht los werden kann.
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