Erstellt am 05.03.2014 um 21:19 Uhr von Oblatixx
Versucht es ...
Aus Erfahrung sage ich, das wird nichts werden, denn meist drängt die GF, alles schnell, möglichst bis vorgestern zu behandeln, weil sie die Termine verschlammt/verpennt haben und die Zeit drückt.
Und eine generelle Fristverlängerung? Wozu soll die auch gut sein?
Erstellt am 05.03.2014 um 21:34 Uhr von Kölner
Nur so für mich: Der AG soll zustimmen, eine fristgerechte Kündigung mit einer anhörungszeit von mehr als 7 Tagen zuzustimmen?
Woher rührt der Gedanke? Tagt der BR etwa nicht so oft
Erstellt am 05.03.2014 um 21:56 Uhr von Oblatixx
Das kanns nicht sein, denn man kann ja auch zwischendurch sitzen. Ich sehe eben auch keinen Grund ...
Erstellt am 06.03.2014 um 10:34 Uhr von gironimo
Bei fristlosen Kündigungen sehe ich absolut keinen Grund, die Frist zu verlängern.
Bei Massenentlassungen und Schließungen stellt sich natürlich regelmäßig die Frage, ob die Frist eigentlich schon zu laufen begonnen hat. Hier müssen ja dann auch die entsprechenden Informationen des AG vorliegen. Auch verhandelt man da ja über Sozialplan und Interessenausgleich und im Zuge dieser Verhandlungen wird man wohl auch über die Abwicklung reden.
Ansonsten aber bin ich auch der Meinung: Notfalls muss der BR seine BR-Tätigkeit eben intensivieren.
Erstellt am 06.03.2014 um 12:40 Uhr von xumuimhxer
Da die genannten Fristen rein zu Gunsten des AGs da sind, sehe ich kein Problem, wenn der AG sie verlängert.