Können wir eine Fristverlängerung von Anhörungen mit der Geschäftsleitung vereinbaren?
Vorausgesetzt der Arbeitgeber und allle Betriebsratmitglieder wären absolut dafür.
Außergewöhnliche Anhörungen, z.B. fristlose Kündigungen, Massenentlassungen, Schließungen etc. natürlich ausgenommen. Das es im Einzelfall möglich ist weis ich.