Hallo, laut § 93 Satz 2 SGB IX "wirken" die Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat, Personalrat) auf die Wahl einer SchwbV hin.
Heißt das im Klartext, dass ein BR, wenn die Bedingungen in §94 SGB IX erfüllt sind, die Wahl durchführen MUSS?