W.A.F. LogoSeminare

Stellvertreter der SchwbV wird freigestellt - zulässig?

L
lalay
Nov 2016 bearbeitet

Zwischenzeitlich wurde vom Arbeitgeber die Wahl der SchwbV angefochten, als Zeuge Nr.1 des AG wurde u.a. der Vorsitzende des Betriebsrates genannt (dies nur am Rande bemerkt)

Nun erhielt ich vom gewählten Stellvertreter der SchwbV die Mitteilung dass der AG ihn bezahlt freigestellt hat. Ist dies zulässig?

9.667011

Community-Antworten (11)

D
Dana

28.02.2007 um 14:36 Uhr

Wenn die Wahl vom AG angefochten wird, wieso stellt der AG den STellvertreter frei, denn dieses "Amt" wurde damit ja auch angefochten!

Die SBV besteht aus einer Person, der Vertrauensperson, es werden nur Vertreter gewählt. Die VP handelt und der Stellvertreter agiert nur, wenn die VP verhindert ist!

Weshalb fechtet der AG an? Hat er das denn auch in der Frist getan (§ 94 ABs. 6 SGB IX i.V.m. § 19 BetrVG), dh. innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

WEnn Anfechtung rechtens ist, dann muss neu gewählt werden. Dann kann der AG die Vertrauensperson (und keinen Stellvertreter) freistellen.

LG dana

L
lalay

28.02.2007 um 14:52 Uhr

Er war bis zur letzten BR-Wahl Mitglied im BR und hat somit ein Jahr nachwirkenden Kündigungsschutz bis Mai 2007 Der Kollege erhielt zwei Monate vor der Wahl der SchwbV (die Wahl war Anfang Januar 2007) seine Kündigung.

Ungeachtet des laufenden Kündigungsschutzprozesses, die Kündigung ist noch nicht rechtskräftig, ist er weiterhin AN des Betriebes.

Bei der Wahl der SchwbV hat er sich als Kandidat zur Verfügung gestellt und wurde als Stellvertreter gewählt. Und jetzt kam die bezahlte Freistellung.

F
Fayence

28.02.2007 um 15:11 Uhr

Hallo lalay,

nur der Kollege selbst kann gegen diese (widerrufliche?) Freistellung vorgehen und seinen Beschäftigungsanspruch per einstweiliger Verfügung durchsetzen, wenn er das denn will!

P.S. Wie ist überhaupt die Einsichtnahme in die Wahlunterlagen ausgegangen?

L
lalay

28.02.2007 um 15:36 Uhr

Hallo Fayence,

Habe dem AG sinngemäß mitgeteilt dass ich dem Wahlgeheimnis verpflichtet bin und keinen Einblick in die Wahlunterlagen gewähre. Vom AG wurde die Wahl dann am letzten Tag der Frist vorab per Fax beim Arbeitsgericht angefochten zwei Tage später kam dann ein Bote vom Arbeitsgericht und hat mir die "Klageschrift" ausgehändigt. Wenn man das liest, die wissen im Prinzip nichts was eventuell falsch gelaufen ist, das ist ein Rundumschlag in der Hoffnung es bleibt vielleicht doch etwas hängen. Was für mich sehr ärgerlich ist daß der Arbeitgeber für seine Behauptungen als Zeuge den Vorsitzenden des Betriebsrates und eine Wahlberechtigte nennt.

F
Fayence

28.02.2007 um 15:48 Uhr

lalay,

ich finde es gut, dass in diesem Punkt so hartnäckig geblieben bist! :-)

Kann Deinen letzten Satz zwar nicht nachvollziehen, aber lass Dich nicht ärgern und schon gar nicht von dem BRV!

Gruß Fayence

W
wölfchen

28.02.2007 um 15:54 Uhr

Hallo lalay, dass die beiden als Zeugen benannt wurden, heißt nicht, dass sie im Einvernehmen sein müssen. Wenn wie beschrieben das ganze eh nur ein Rundumschlag ist, werden auch Zeugen benannt, die Einblick haben könnten. In einem unserer Prozesse behauptete der AG- Anwalt wie üblich erst mal, dass zu der Beschlussfassung nicht ordentlich eingeladen worden wäre und benannte als Zeugen ein BR- Mitglied. Der arme Teufel fiel aus allen Wolken, weil ihn auf einmal alle verdächtigten, er mache mit der AG- Seite gemeinsame Sache. Nichts davon, es war vom Anwalt nur ein Schuss ins Blaue und er wußte gar nichts davon!

L
lalay

28.02.2007 um 15:57 Uhr

Hallo Fayence,

Jetzt setz ich noch einen drauf.

Gestern kam mein Chef und hat mir zu verstehen gegeben daß ich mit der früheren BR-Vorsitzenden nicht mehr reden soll. Während ihrer Zeit als Vorsitzende hat sie sich natürlich nicht nur Freunde geschaffen und jetzt will man sie eben über keine Arbeit geben und isolieren dazu bringen daß sie von selbst geht.

J
Jube

28.02.2007 um 16:13 Uhr

Das hört sich stark nach Mobbing an, Du kannst ihr helfen, indem Du Dich als Zeuge anbietest, besser noch mit einem Gedächtnisprotokoll. In einem früheren Beitrag zu Mobbing habe ich einmal ein Merkblatt für ein Mobbingtagebuch eingestellt (Suchfunktion: Mobbing)

F
Fayence

28.02.2007 um 16:19 Uhr

Hallo lalay,

Du könntest Deinem Chef auch noch mitteilen, dass "Schweigegelübde" mitbestimmungspflichtig sind! :-)

Ansonsten wirst Du schon wissen, wie Du zu reagieren hast! Berichte noch mal vom Ausgang des Anfechtungsverfahrens.

L
lalay

28.02.2007 um 16:27 Uhr

Die Verhandlung ist am 19. April

Das Ergebnis teile ich euch selbstverständlich mit.

L
lalay

10.05.2007 um 09:56 Uhr

Hallo Fayence,

Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht war eine Bauchlandung für den Arbeitgeber.

Beschluss des Arbeitsgerichts:
Die Wahl ist gültig, lediglich die von einem Kollegen abgegebene namensbezogene Vollmacht zur Stimmabgabe ist ungültig was jedoch am Wahlergebnis nichts ändert. Alle anderen vermeintlichen Anfechtungsgründe des Arbeitgebers wurden vom Gericht abgewiesen. Ein Einsichtsrecht des Arbeitgebers in die Wahlunterlagen muss jedoch auf Verlangen gewährt werden.

Ihre Antwort