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Mitarbeitergespräche

E
erich
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen In den letzten Wochen wurden Mitarbeitergespräche, bezüglich krankheitsbedingter Fehlzeiten durch die Personalabteilung geführt. Das scheinheilige Motto lautet, was kann der Arbeitgeber tun um die Fehlzeiten zu reduzieren? Im Ergebnis dieser Gespräche wurde ein Protokoll erstellt, welches den Mitarbeitern schriftlich zur Kenntnis gegeben wurde und in die Personalakten kommt. So nun meine Frage: Wenn ein Koll. mit Teilen des Inhaltes dieses Protokolls nicht einverstanden ist, wie kann er sich wehren? VG Erich

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Community-Antworten (2)

R
Rattle

05.03.2014 um 09:32 Uhr

Hallo,

nicht unterschreiben! und jemand vom BR mitnehmen!

wenn ihr nen' BR habt frag nach ob die ne songenannte BEM als BV haben, wenn nicht sollten die das schnellstens nachholen.

falls ihr noch kein BR habt, wäre jetzt der beste zeitpunkt einen zu wahlvorstand zu gründen und dann einen wählen.

MFG

G
gironimo

05.03.2014 um 09:53 Uhr

Kann ich nur unterstreichen. Die Kollegen sollten sich von einem BR-Mitglied ihres Vertrauens begleiten lassen.

Ansonsten. Wenn die Personalabteilung einseitig Protokolle erstellt, steht es jedem frei, ebenfalls ein solches (z.B. in Form einer Gegendarstellung, Ergänzung, Richtigstellung) anzufertigen und ebenfalls die Ablage in die Akte zu verlangen.

Der BR sollte Auskunft vom AG darüber verlangen, welche Hintergründe, Zweck und Grundsätze hinter den Gesprächen stecken.

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