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Mitarbeitergespräche - hätte der Betriebsrat schon bei der Planung informiert werden müssen?

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tina
Jan 2018 bearbeitet

Unser Chef hat heute telefonisch an den BR Mitarbeitergespräche angekündigt. Ich weiß, dass der BR beteiligt werden muss, falls Fragebogen erarbeitet werden und dass der Mitarbeiter das Recht hat 1 BR-Mitglied mitzunehmen. Aber, hätten wir vorher informiert werden müssen schon in der Planung von M.-Gesprächen. Hat jemand Erfahrung im Verlauf der Gespräche?

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Community-Antworten (3)

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otto

28.06.2005 um 23:24 Uhr

Guten Abend, Tina! Worum soll es bei den Mitarbeitergesprächen gehen? Wenn es um Angelegenheiten geht, bei denen der BR ein Mitspracherecht hat, hätte der AG den BR mindestens vorab informieren müssen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Wenn Sie mehr wissen wollen, brauche ich noch präzisere Informationen.

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tina

02.07.2005 um 21:49 Uhr

Danke Otto für Deine Antwort. Leider kann ich noch nichts genaueres sagen, das ist ja so kurios, es wurde nur telefonisch angekündigt noch für die gleiche Woche. Wir konnten erstmal dies stoppen und auf die nächste Woche verschieben. Morgen haben wir eine Sitzung und werden mehr erfahren.

T
tina

04.07.2005 um 20:51 Uhr

Heute hatten wir Besprechung und mussten erfahren, dass 1 BR-Mitglied 3 Minuten vor dem 1. Mitarbeitergespräch informiert wurde, dass dieses stattfindet. Es wurde ein Fragebogen von der GL erarbeitet, der uns bis dahin nicht vorgelegt wurde. Unsere GL ist der Meinung, dass wir da kein Mitspracherecht haben, es wären keine persönlichen Fragen nur allgemeine zum Arbeitsplatz, -ablauf u.ä. und er müsse uns nur informieren aber wir hätten kein Mitspracherecht. Der Mitarbeiter wollte auch kein BR-Mitglied dabei haben. Diese Notizen kommen auch in die Personalakte. Wir sagten, das wir Mitspracherecht habe §87, §94. Das paßt ihm nicht er will dies prüfen. Wir erhalten jetzt den Fragebogen zur Einsicht, er meint aber wir haben da nichts zu bestimmen. Wir sehen dies anders, ist das richtig, kann jemand mehr dazu sagen? Danke für Eure Antwort. Tina

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