Geheimhaltung in der Gesamtbetriebsversammlung
Hallo in die werte Runde.
Wir sind derzeit in der Wahlphase und Neugründung eines BR. Auf der Letzten Betriebsversamnlung mit der Aufstellung der Kandidaten, war ein Kollege so nett, alles Gesagte zu notieren und es sodann am folgenden Tag an die GF weiterzuleiten. Das kann doch nicht sein! Gibt es hierzu rechtliche Grundlagen der Geheimhaltung? Die Gesamtbetriebsversammlung muss doch ängstlichen oder sorgenvollen Kollegen eine Platform bieten, ihre Probleme zu äußern, oder? Was können wir tun? Danke.
Community-Antworten (5)
04.03.2014 um 23:41 Uhr
Da der AG bei einer BVers sowieso dabei sein darf, wenn er will, ist diese Diskussion doch überflüssig. Aber das mitschreiben von Beiträgen einzelner AN würde ich untersagen.
05.03.2014 um 07:05 Uhr
Das denke ich auch. Ich sehe keinen rechtlichen Verstoß gegen irgendwas. Etwas anderes wäre eventuell ein Adio- oder Video-Mitschnitt gewesen. Aber egal ... es wird solche Menschen immer geben, in allen Betrieben. Gehe auf dieses Niveau nicht mit runter. Sondern beginne so bald wie möglich mit Öfffentlichkeitsarbeit. Übernimm wenn möglich die Informationshoheit! ;)
05.03.2014 um 07:50 Uhr
informationshoheit?
05.03.2014 um 11:25 Uhr
Das Problem dürfte sein, dass hier ein Kollege sich Notizen gemacht hat und nicht der AG selbst mitgeschrieben hat, was wer sagt.
Dummer Weise gibt es immer wieder in den Betrieben genügend Wasserträger der Geschäftsleitung. Damit müsst Ihr rechnen.
Ihr solltet mit dem Kollegen sprechen.
06.03.2014 um 16:32 Uhr
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Mich interessiert doch noch näher die Antwort von Hartmut. Was bedeutet in diesem Kontext Öffentlichkeitsarbeit sowie Informationshoheit?
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