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Geheimhaltung in der Gesamtbetriebsversammlung

E
EmmaMed
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in die werte Runde.

Wir sind derzeit in der Wahlphase und Neugründung eines BR. Auf der Letzten Betriebsversamnlung mit der Aufstellung der Kandidaten, war ein Kollege so nett, alles Gesagte zu notieren und es sodann am folgenden Tag an die GF weiterzuleiten. Das kann doch nicht sein! Gibt es hierzu rechtliche Grundlagen der Geheimhaltung? Die Gesamtbetriebsversammlung muss doch ängstlichen oder sorgenvollen Kollegen eine Platform bieten, ihre Probleme zu äußern, oder? Was können wir tun? Danke.

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

04.03.2014 um 23:41 Uhr

Da der AG bei einer BVers sowieso dabei sein darf, wenn er will, ist diese Diskussion doch überflüssig. Aber das mitschreiben von Beiträgen einzelner AN würde ich untersagen.

H
Hartmut

05.03.2014 um 07:05 Uhr

Das denke ich auch. Ich sehe keinen rechtlichen Verstoß gegen irgendwas. Etwas anderes wäre eventuell ein Adio- oder Video-Mitschnitt gewesen. Aber egal ... es wird solche Menschen immer geben, in allen Betrieben. Gehe auf dieses Niveau nicht mit runter. Sondern beginne so bald wie möglich mit Öfffentlichkeitsarbeit. Übernimm wenn möglich die Informationshoheit! ;)

E
EmmaMed

05.03.2014 um 07:50 Uhr

informationshoheit?

G
gironimo

05.03.2014 um 11:25 Uhr

Das Problem dürfte sein, dass hier ein Kollege sich Notizen gemacht hat und nicht der AG selbst mitgeschrieben hat, was wer sagt.

Dummer Weise gibt es immer wieder in den Betrieben genügend Wasserträger der Geschäftsleitung. Damit müsst Ihr rechnen.

Ihr solltet mit dem Kollegen sprechen.

E
EmmaMed

06.03.2014 um 16:32 Uhr

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Mich interessiert doch noch näher die Antwort von Hartmut. Was bedeutet in diesem Kontext Öffentlichkeitsarbeit sowie Informationshoheit?

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