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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

GBR Geheimhaltung gegenüber Betriebsratsmitglieder

S
Shadow08
Mai 2022 bearbeitet

Guten Tag,

Kurze Fragen: gibt es einen Passus in dem steht das der entsandte zum GBR eine Geheimhaltung gegenüber Betriebsratsmitglieder hat? Oder gibt es vielleicht auch eine Offenlegungs- Mitteilungspflicht?

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Community-Antworten (3)

R
rtjum

19.05.2022 um 17:07 Uhr

Der GBR ist kein dem örtlichen BR übergeordnetes Gremium und ich sehe keine solche Geheimhaltung. siehe auch BetrVG §79 (2)

und wenn die entsandte Person nichts sagen will kann man sie zukünftig ja auch ersetzen.

T
Thomas63

20.05.2022 um 09:10 Uhr

BetrVG §79 IV (umfang der Schweigepflicht) unter 2. Ausnahmen : Hier stehen die Ausnahmen der Schweigepflicht und klar das diese nicht für die interne Komunikation zwischen BR,GBR, KBR usw. besteht.

U
UdoWoe

20.05.2022 um 10:01 Uhr

Wenn das entsandte GBR-Mitglied aus "Geheimhaltungsgründen" nicht berichtet, dann eine TO auf die nächste BR-Sitzung mit Antrag auf Abwahl des alten und Wahl eines neuen Delegierten in den GBR. Ich bin seit Jahren GBR-Mitglied und ich bzw. wir zwei Delegierten berichten regelmäßig von den Sitzung und den Beschlüßen. Ich habe auch bisher noch keine Entscheidungen im GBR gehabt die einer "Geheimhaltung" unterliegen. Eher im Gegenteil. Wir müssen ja oftmals die örtlichen BRs von unseren Entscheidungen unterrichten, weil wir nur ein Verhandlungsmandat und kein Entscheidungsmandat haben. Ich würde mal das entsandte GBR-Mitglied fragen auf welcher gesetzlichen Grundlage er sich beruft.

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