Ich habe mich jetzt nach BetrVG 37/2 für BR-Arbeit freistellen lassen müssen. Der AG hat dies zwar genehmigt, hat aber gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass dies - SINNGEMÄß - eine Ausnahme sei und ich zukünftig genau erklären müsste, ob und inwiefern die freigestellte Zeit, für die BR-Arbeit notwendig sei.

Stimmt es, dass ich den AG genau (und schriftlich) darüber informieren muss, ob meine Freistellung angemessen ist und wofür ich die Zeit konkret nutze?

Ich hab zwar gelernt (BR-Seminar), dass dies keineswegs so ist, er tritt aber so beharrlich und vehement auf, dass ich Euch lieber noch einmal fragen möchte.

Vielleicht kennt ja jemand diesbezügliche Gerichtsurteile oder Entscheidungen, würde mir sehr helfen meine Einstellung zu diesen Thema sicherer gegenüber der GL zu vertreten.

Zur Info: Wir haben keinen freigestellten BRV, dafür sind wir zu wenig MA.

Vielen Dank an alle im voraus - Klaus
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Nachtrag: Der AG hat mich darauf hingewiesen, dass BR-Arbeit ein Ehrenamt sei und diese schließlich in der Freizeit stattzufinden hat. Aber das Vorbereiten einer Betriebsversammlung - so ist meine Meinung - ist doch alles andere als Freizeit, oder? Zumal im 3 Schicht Betrieb mit 6 und zuweilen mit 7 Arbeitstagen, ist ja eine gute BR-Arbeit in der freien Zeit nicht machbar.
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