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Mitteilung Ende einer BR-Sitzung

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DianaDresdner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich möchte gerne wissen, ob irgendwo, außer § 30 BetrVG steht, ob der BR dem AG mitteilen muss, wie lange er die BR-Sitzung abhalten wird?

Bei uns im Betrieb wird vom AG verlangt, dass der BR Anfang und Ende seiner Sitzung bekannt gibt. Dauert diese dann länger, wird der BR aufgefordert, seine Sitzung zu beenden.

Gibt es irgendwo, vielleicht Kommentare, wo steht, dass der BR dem AG nicht das Ende mitteilen muss, sondern nur den Anfang?

Danke für Antwort

1.17905

Community-Antworten (5)

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paula

04.03.2014 um 11:48 Uhr

lasst den AG auffordern so lange er will. Ihr entscheidet in eurem pflichtgemäßen Ermessen.

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DianaDresdner

04.03.2014 um 12:07 Uhr

Danke für die Info, aber gibt es dazu irgendwo was schriftliches?

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xumuimhxer

04.03.2014 um 12:07 Uhr

Die BRM müssen sich -- ggf. mit Angabe einer geschätzten(!) Abwesenheitsdauer -- abmelden, wenn sie zur Sitzung gehen und zurückmelden, wenn sie damit fertig sind. Punkt, fertig, aus.

Ihr solltet das mal im Monatsgespräch ausführlich durchsprechen. Wenn ihr Euch mit dem AG hier nicht einig werdet, schlagt ihm vor, dies von einem externen Sachverständigen (Anwalt) erklären zu lassen. Möchte er dies nicht, schlagt ihm vor, dies von einem Arbeitsrichter klären zu lassen. Zeigt er sich hier immer noch nicht einsichtig, kann man ihm gegenüber nun die Vermutung äußern, er seit auf Krawall gebürstet und auf den 119er hinweisen.

Edit: "etwas schriftliches" -- findet ihr in jedem Kommentar zum BetrVG. Ein solcher steht Euch zu.

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gironimo

04.03.2014 um 12:19 Uhr

Im § 30 BetrVG heißt es: "Der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen" - und Zeitpunkt heißt "den Beginn" nicht die Dauer. Eine Angabe über die Dauer kann nur die "voraussichtliche" Dauer sein.

Ansonsten heißt es im § 37 Abs. 2 BetrVG: Mitglieder des Betriebsrats SIND von ihrer beruflichen Tätigkeit (...) zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben ERFORDERLICH ist.

Der AG hat also nichts aufzufordern.

wie hier schon gesagt wurde: Lese einmal die Kommentare zu diesen §§, z.B. den Fitting, Däubler oder andere. (Und natürlich jedes BR 1 Seminar)

K
Kulum

04.03.2014 um 12:29 Uhr

"ob irgendwo, außer § 30 BetrVG steht, ob der BR dem AG mitteilen muss, wie lange er die BR-Sitzung abhalten wird?"

Genau das steht dort gar nicht und auch sonst nirgendwo.

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