Erstellt am 04.03.2014 um 10:37 Uhr von seatrutle
Hallo,
ja, die Mitgleider einer Liste können sich mit Ihrer eigenen Unterschrift selbst unterstützen.
Man kann die Liste auf zwei verschiedene Arten aufbauen. Entweder zählt die Unterschrift zur Kandidatur gleich als Stützunterschirft mit, oder die Kandidaten müssen noch ein zweites Mal als Stützunterschrift unterschreiben. Je nachdem was gewünscht ist, oder welche Vorlage Ihr benutzt.
Erstellt am 04.03.2014 um 12:27 Uhr von pemahu
Niemand unterstützt sich selbst oder wechsel-/gegenseitig. Jeder Stützunterschrift gilt für die gesamte Liste!
Sofern klar beschrieben ist, dass jede Unterschrift zur Kandidatur gleichzeitig als Stützunterschrift gelten soll, seid ihr evtl. bereits fertig.
Denn jede Stützunterschrift könnte dann zählen. Entscheidend ist dabei allerdings, dass die Unterschriften zur Kandidatur NACHWEISLICH erst abgegeben wurden, nachdem alle Kandidaten auf der Liste verzeichnet waren. Alle für eine noch unvollständige Liste abgegebenen Stützunterschriften sind ungültig!
Erstellt am 04.03.2014 um 13:14 Uhr von Pjöööng
Zitat (pemahu):
"Entscheidend ist dabei allerdings, dass die Unterschriften zur Kandidatur NACHWEISLICH erst abgegeben wurden, nachdem ..."
Da Du das "nachweislich" durch Großbuchstaben so betonst, kannst Du uns sicherlich auch mitteilen, welcher Nachweis geeignet ist?
Erstellt am 04.03.2014 um 13:27 Uhr von Kölner
Vorsicht, pemahu, Glatteis!
Diesen Beweis wird man schwerlich führen können. Vom Hörensagen oder vermuten her, wird eine liste nämlich nicht ungültig, weil ein stützer sich beschwert.