Hat der Betriebsrat das recht, den Haushaltsplan einzusehen, insbesondere den Bereich der Sachkosten?
Erstellt am 04.03.2014 um 09:56 Uhr von gironimo wenn die Einsichtnahme "erforderlich" ist - ja. Wenn der Plan Informationen beinhaltet, die für die Interessenvertreter von Bedeutung sind, dürfte die Erforderlichkeit ja relativ einfach zu begründen sein. (siehe auch § 80 Abs. 2 BetrVG)