W.A.F. LogoSeminare

Einsicht Haushaltsplan

L
lewienfrauen
Jan 2018 bearbeitet

Hat der Betriebsrat das recht, den Haushaltsplan einzusehen, insbesondere den Bereich der Sachkosten?

1.08602

Community-Antworten (2)

G
gironimo

04.03.2014 um 10:56 Uhr

wenn die Einsichtnahme "erforderlich" ist - ja.

Wenn der Plan Informationen beinhaltet, die für die Interessenvertreter von Bedeutung sind, dürfte die Erforderlichkeit ja relativ einfach zu begründen sein. (siehe auch § 80 Abs. 2 BetrVG)

P
paula

04.03.2014 um 11:49 Uhr

habt ihr einen WA?

Ihre Antwort