Einsicht Haushaltsplan
Hat der Betriebsrat das recht, den Haushaltsplan einzusehen, insbesondere den Bereich der Sachkosten?
Community-Antworten (2)
04.03.2014 um 10:56 Uhr
wenn die Einsichtnahme "erforderlich" ist - ja.
Wenn der Plan Informationen beinhaltet, die für die Interessenvertreter von Bedeutung sind, dürfte die Erforderlichkeit ja relativ einfach zu begründen sein. (siehe auch § 80 Abs. 2 BetrVG)
04.03.2014 um 11:49 Uhr
habt ihr einen WA?
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