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BETRIESRAT KUNDIGUNG

O
OHDA
Jan 2018 bearbeitet

HALLO- ZUSAMMEN-

ich habe ein frage, meine arbeitgeber hat ein betriebsrat mitglied gekundig( außerordentliche kundigung) das grund nennt der arbeitgeber fur kundigung.das betriebsrat mitglied war während der arbeit zeit am sitzen. der arbeit geber hat mit versteckte kamera video überwachtet, beweise mittel als video film- der betrebsrat hat kundigung nicht zu gestimmt-weil der arbeitgeber hat ohne genehmigung von betriebsrat versteckte kamera ein gesetzt hat-

bitte erzählt uns,gibt es chancen ,fur mitarbeiter zu gewinnen in gericht.oder wie sieht ihr die situation aus- danke- betriebsrat- bonn

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Community-Antworten (3)

W
Waschbär

16.04.2007 um 12:31 Uhr

OHDA,

Colle Story, aber wenig glaubwürdig weil Sie mehr als nur einen "Hacken" hat bzw dermassen an den Haaren herbeigezogen ist das ich mich frage was das soll ?

BRM kündigen,weil er überwacht wurde ohne das die überwachung geregelt ist ??? Da lacht jeder Richter !

H
Heini

16.04.2007 um 23:17 Uhr

Eine außerordentliche Kündigung mit einer Begründung "sitzen während der Arbeitszeit", dürfte bei einer Überprüfung durch das Arbeitsgerich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wohl kein bestand haben. Also unbedingt Kündigungsschutzklage erheben.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer neueren Entscheidung zur Frage unter welchen Umständen die Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig ist, Stellung genommen. Ausführliches findest Du unter: www.webwave-media.de/sites/rarumke/artikel.php3?select=108

W
willi

16.04.2007 um 23:29 Uhr

Der Arbeitgeber muss die Kündigung doch erst einmal aussprechen dürfen. Oder zählt der §103 nicht?

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