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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bevorzugung in der Gleitzone

M
melodie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, meine Frage: in unserem Betrieb sind mehrere Aushilfen beschäftigt. Eine Mitarbeiterin befindet sich in der Gleitzone. Diese möchte auf jeden Fall annähernd auf "ihr" Gehalt kommen. d.h. die anderen Aushilfen würden nicht soviel verdienen, weil 'die Eine' von den Arbeitsstunden bevorzugt würde. (die anderen Aushilfen kommen auch nicht an den Höchstverdienst) Vielen Dank für eure Antworten

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Community-Antworten (6)

K
Kölnerl

28.02.2014 um 08:33 Uhr

Sorry. Wo ist das Problem?

M
melodie

28.02.2014 um 09:05 Uhr

@ Kölner Weil die übrigen Aushilfen auch 100% verdienen möchten, wird ihnen aber verwehrt, weil die Kollegin in der Gleitzone die Arbeitszeit zugesteckt bekommt. Die vorhandenen Stunden, die von allen Aushilfen gemacht werden, sind schon sehr ungerecht verteilt. Findest du nicht?

K
Kölner

28.02.2014 um 09:19 Uhr

Moment Wenn ich einen AV habe über eine bestimmte Stundenanzahl. Dann kann ich nicht davon ausgehen, dass ich MEHR an Arbeit bekomme. Ganz offensichtlich hat die andere Kollegin einfach besser verhandelt. Was ist das für ein Problem? Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil

M
melodie

28.02.2014 um 09:32 Uhr

Weil diese Kollegin höchstens 80 Stunden machen DARF (sie ist nicht verpflichtet), die anderen 55 Stunden. Wenn also Frau X auf ihre Höchstarbeitszeit kommt, gehen die anderen mit nur vielleicht 50% nach Hause. Das hat nichts mit verhandeln zu tun, sondern mit Ungerechtigtkeit den anderen gegenüber. Ich hoffe, es ist jetzt ein wenig deutlicher.

K
Kölner

28.02.2014 um 10:46 Uhr

Dann ist der Ansprechpartner doch der AG. Nicht der Kollege/Kollegin

G
gironimo

28.02.2014 um 17:26 Uhr

Man kann natürlich fragen, warum befindet sich diese Kollegin in der "Gleitzone" und die anderen nicht?

Wenn Du mit Gleitzone die Möglichkeit meinst, die Arbeitszeit zu erhöhen oder nicht, stimmt mit dieser Arbeitszeitregelung etwas nicht. Dann müsst Ihr ggf. mit dem AG andere Zeitmodelle aushandeln. (Stichworte: § 87 BetrVG, Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit, Dienstplangestaltung)

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