Minijob plötzlich sozialversicherungspflichtig
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ein Minijob (im Arbeitsvertrag festgelegt als geringfügige Beschäftigung) für einen Monat sozialversicherungspflichtig wird, da er sich nicht im Stande sieht, vorhandene Plusstunden bis Dezember abzubauen? Kann ich als Arbeitnehmer dies verweigern -mein Stundenlohn würde bei Auszahlung €4,75 netto betragen - und auf Freizeitausgleich bestehen? Wäre dann dieses Jahr nicht mehr im Dienst.
Community-Antworten (2)
17.09.2024 um 21:51 Uhr
So wirkt sich der Mindestlohn auf Zeitguthaben aus Minijobber, die den Mindestlohn verdienen, dürfen maximal 50 % mehr arbeiten, als vereinbart. Das sind bei beispielsweise 43 Arbeitsstunden pro Monat 21,5 Überstunden. Diese werden als Zeitguthaben im Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.
Die Überstunden müssen innerhalb von 12 Monaten durch bezahlten Freizeitausgleich abgegolten oder in Höhe des Mindestlohns vergütet werden. Überstunden, die die zulässigen 50 % übersteigen, müssen im selben Monat bezahlt werden, in dem sie entstanden sind.
Verdient ein Minijobber mehr als den Mindestlohn, können die vereinbarten Arbeitsstunden monatlich auch um mehr als 50 % überschritten werden. Für den Verdienst, der den Mindestlohn übersteigt, können dann entsprechend zusätzliche Arbeitsstunden auf das Arbeitszeitkonto geschrieben werden. Dabei spricht man vom sogenannten mindestlohnrelevanten Gegenwert.
17.09.2024 um 21:52 Uhr
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