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Vollmacht ja oder nein?

C
Cykex
Nov 2016 bearbeitet

Entschuldigt nochmal das eine frage zur Wahlvorschlagsliste kommt :-) Meine frage um ganz sicher zu gehen Ich habe eine OP und falle deswegen länger aus,Ich bin Listenführer und nach stimmen wird die Liste wohl für die Wahl auch bestättigt.(wenn alles stimmt rechtlich) Da ich aber selber den rest des Wahlvorverlaufs nicht im Betrieb miterleben kann darf mein zweiter Mann auf der liste alles andere weiter regeln ohne probleme, oder muss ich ihn dazu als Listenführer eine vollmacht geben m.f.g

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

02.03.2014 um 19:28 Uhr

Warum ist dann nicht der Kollege der listenführer? Naja. Natürlich kannst du mit Vollmachten arbeiten.

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Cykex

02.03.2014 um 20:30 Uhr

Kölner danke für den hinweis hätte ich drauf kommen können, nur ist das mit der Au und Op kurzfristig eingetreten und die Unterlagen waren schon fertig und Liste geschlossen ^^ deshalb die frage mit der vollmacht brauch man eine oder nicht m.f.g

H
Hartmut

02.03.2014 um 23:46 Uhr

Hallo Cykex, ich denke auch, der Zweite der Liste kann dich vertreten. Mir ist auch die Notwendigkeit einer 'Vollmacht' aus dem BetrVG oder aus der Wahlordnung gar nicht bewusst, finde das dort nirgendwo. Wo hast du das her? Und du, Kölner?

Jedenfalls, ich kann nur als Wahlvorstand unserer Firma sagen, ich würde den Zweiten sowieso kontaktieren, wenn ich einen Listenvertreter brauche (zB zur Auslosung der Listennummern), und ich habe gehört, der Erste ist im Krankenhaus.

C
Cykex

03.03.2014 um 10:13 Uhr

Danke Hartmut für die Antwort bin mit meinen zweiten von der Liste im kontakt deine Antwort hat mir weiter geholfen m.f.g

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