Erstellt am 02.03.2014 um 18:28 Uhr von Kölner
Warum ist dann nicht der Kollege der listenführer? Naja.
Natürlich kannst du mit Vollmachten arbeiten.
Erstellt am 02.03.2014 um 19:30 Uhr von Cykex
Kölner danke für den hinweis hätte ich drauf kommen können, nur ist das mit der Au und Op kurzfristig eingetreten und die Unterlagen waren schon fertig und Liste geschlossen ^^ deshalb die frage mit der vollmacht brauch man eine oder nicht m.f.g
Erstellt am 02.03.2014 um 22:46 Uhr von Hartmut
Hallo Cykex, ich denke auch, der Zweite der Liste kann dich vertreten. Mir ist auch die Notwendigkeit einer 'Vollmacht' aus dem BetrVG oder aus der Wahlordnung gar nicht bewusst, finde das dort nirgendwo. Wo hast du das her? Und du, Kölner?
Jedenfalls, ich kann nur als Wahlvorstand unserer Firma sagen, ich würde den Zweiten sowieso kontaktieren, wenn ich einen Listenvertreter brauche (zB zur Auslosung der Listennummern), und ich habe gehört, der Erste ist im Krankenhaus.
Erstellt am 03.03.2014 um 09:13 Uhr von cykex
Danke Hartmut für die Antwort bin mit meinen zweiten von der Liste im kontakt deine Antwort hat mir weiter geholfen m.f.g