Erstellt am 01.03.2014 um 09:37 Uhr von gironimo
Das Urteil ist ja erst im Januar gefällt worden und ich habe auch erst vor zwei Tagen davon gehört.
Ich denke, da werden die Regeln völlig neu definiert. Darum ist bei diesem Thema umdenken angesagt.
Gut, dass Du auf das Urteil hier im Forum hinweist.
Erstellt am 01.03.2014 um 10:24 Uhr von Kölner
Ab jetzt werde ich meine Meinung hinsichtlich einer GO etwas revidieren.
Ich halte es für wichtig, dass man als Gremium ein paar Hürden aufbaut, damit der Manipulation nicht Tür und Tor geöffnet wird.
Gerade bei durch einen AG ferngesteuerte BRMs halte ich das für geboten...
Erstellt am 01.03.2014 um 10:59 Uhr von EightBall
Das Urteil wird vieles ändern, ja.
Erstellt am 01.03.2014 um 12:43 Uhr von rtjum
zumindest muss ja die Einstimmigkeit immer noch gegeben sein...
Erstellt am 01.03.2014 um 13:15 Uhr von Skyline
Also heißt das nun das ein Tagespunkt in der Sitzung besprochen werden kann ,der vorher nicht auf der To stand und ein Beschluß dazu gefasst werden darf.
Der auch Gültigkeit hat.
Erstellt am 01.03.2014 um 15:30 Uhr von nicoline
Skyline,
ich vermute, Du stellst hier eine Frage, auch wenn das entsprechende Satzzeichen dazu fehlt. Die Antwort lautet:
Die Tagesordnung darf ergänzt werden, wenn die BRM rechtzeitig eingeladen wurden, der BR beschlussfähig ist und ein einstimmiger Beschluss zur Ergänzung der Tagesordnung gefasst wurde.
PS: Danke für das Urteil Hartmut
Erstellt am 01.03.2014 um 16:53 Uhr von Kölner
Ja. Hartmut. Danke
Was ja echt in so einem Fall irgendwie verwundert: Da unterhalten sich zwei Senate...
Erstellt am 01.03.2014 um 16:56 Uhr von nicoline
In der deutschen Gerichtsbarkeit, ziemlich egal welcher, wundert mich gar nichts mehr!