Erstellt am 27.02.2014 um 21:37 Uhr von skargen
Der Haupturlaub muss mind. 2 Wochen (12 Werktage inkl. SA) betragen (siehe auch: Bundesurlaubsgesetz § 7 Absatz 2).
Erstellt am 27.02.2014 um 21:44 Uhr von Oblatixx
Also: Ja..............................................................................
Erstellt am 27.02.2014 um 21:44 Uhr von Tommyh
Habt Ihr einen Betriebsrat?
Erstellt am 27.02.2014 um 23:19 Uhr von Farce
Nur in ganz engen Grenzen. Keinesfalls dürfen hier personelle Engpässe dafür herhalten.
Die hier oft herangezogenen „dringenden betrieblichen Belange“, entsprechen in den meisten Fällen nicht den an sie gestellten Anforderungen.
Ist dies der Fall, muss der Urlaub zusammenhängend gewährt werden.
Erstellt am 28.02.2014 um 21:21 Uhr von ganther
Farce
das Problem ist aber wohl trotzdem die Durchsetzbarkeit.
Erstellt am 28.02.2014 um 23:38 Uhr von Farce
Ja, die ist es leider immer.
Recht haben und auch Recht bekommen, sind halt immer noch zwei paar Schuhe.
Erstellt am 01.03.2014 um 13:55 Uhr von ganther
Gerade in einem solchen laden wo der Chef so agiert ist wohl eine Kündigung eine normale Maßnahme gegen Mitarbeiter die Selbstverständlichkeiten fordern