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Betrug bei BR Wahl

C
cookierat
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Unser BR ( Wahlvorstand) hat mit Absicht 4 Arbeitnehmer nicht mit zur Betriebsgröße gezählt, weil wir so auf 101 AN kommen und sie nur 5BR Mitglieder gleiben wollen wie mir der BR Vorsitzende selber sagte.Wenn ich ein Problem damit hätte sollte ich das schriftlich machen. Wie soll ich das Schriftstück abgeben (persönlich mit gegenzeichnen) als Einspruch oder ? und wie schnell muß geantwortet werden, damit ich die Wahl noch anfechten kann? Was kann ich machen wenn der Einspruch einfach so abgelehnt wird so nach dem Motto das ist schon alles rechtens?

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Community-Antworten (8)

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tommyh

27.02.2014 um 22:59 Uhr

Wieso Betriebsrat dafür ist doch der Wahlvorstand zuständig?

W
webun

28.02.2014 um 09:33 Uhr

Der Wahlvorstand gibt im Wahlausschreiben die Betriebsgröße, bzw. die Zahl der zu wählenden BR-Mitglieder bekannt. Nach dem Aushang hast Du zwei Wochen Zeit, dem zu widersprechen. (\"Hiermit lege ich Einspruch gegen das Wahlausschreiben ein, weil die Größe des BR falsch berechnet ist...\") Gib genau an, wer Deiner Meinung nach zählt, also eine eigene Mitarbeiterliste. Sollte der Wahlvorstand anderer Meinung sein, müsste er begründen können, warum der und der nicht mitzählen. Wenn Dir diese Begründung nicht einleuchtet, gehst Du damit zur Gewerkschaft oder zum Gericht.

webun

P
Pjöööng

28.02.2014 um 10:36 Uhr

Zitat (webun): "Der Wahlvorstand gibt im Wahlausschreiben die Betriebsgröße, bzw. die Zahl der zu wählenden BR-Mitglieder bekannt. Nach dem Aushang hast Du zwei Wochen Zeit, dem zu widersprechen."

Kannst Du diese Widerspruchsmöglichkeit iund die dazugehörige Frist irgendwie belegen?

W
webun

28.02.2014 um 11:54 Uhr

@Pjöööng: Du hast mich erwischt! Die Wahlordnung § 4 spricht nur von einem Einspruch gegen die Wählerliste, und nicht gegen das Wahlausschreiben. Aber da kann man natürlich was machen: Wenn man eine Wählerliste mit mehr als 100 vorgelegt bekommt, und ein 5-er BR gewählt werden soll, lege ich Einspruch gegen die Wählerliste ein, weil sie "zu lang" ist. Dann muss der WV erklären, welche Wahlberechtigten warum nicht zur Berechnung der Betriebsgröße mitzählen. Ist die ausgehängte Liste unter 100, lege ich Widerspruch ein, weil der und der und der...fehlen. Der Effekt ist derselbe, aber Du hast natürlich Recht, das war zu ungenau. Danke

webun

P
Pjöööng

28.02.2014 um 13:05 Uhr

Die regelmäßige Betriebsgröße kann durchaus von der Anzahl der Wahlberechtigten abweichen.

Außerdem, mit einem "zu lang" oder "zu kurz" braucht sich der WV erst gar nicht zu befassen. Der Einspruchsgrund muss schon konkretisiert werden.

G
gironimo

28.02.2014 um 18:00 Uhr

Und das vom BR????? Solche Sachen erwartet man doch vom AG!

Ich würde mich mit der Gewerkschaft in Verbindung setzen.

Schriftlich Einspruch gegen die Wählerliste würde ich auf jedem Fall machen.

F
Farce

28.02.2014 um 21:11 Uhr

„Und das vom BR?????“ ???????????????????

gironimo, was ist los? Auch am Karnevalen?

Wieso nicht von einem BR? Gerade hier wäre ein BR der Erste, den es angeht und auch interessieren sollte.

Es dürfte für ihn nicht ganz uninteressant sein, ob er zukünftig aus zwei mehr besteht, oder sich zwei weniger hier Hoffnung machen dürfen.

F
Farce

01.03.2014 um 19:18 Uhr

@ Alle @ gironimo

Korrektur.

Nach erneutem Lesen des Threads gehe ich davon aus, dass gironimo hier die Äußerung des BR gemeint hat. Diese ist natürlich hanebüchen und für einen BR normalerweise nicht nachvollziehbar.

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