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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorwurf Betrug an BR

R
Rumpen
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Betriebsrätler, dringend Rat gesucht. Folgende Situation. BR neu gewählt. Betrieb von knapp 700 Beschäftigten Laut Betr.VG sind zwei Personen für die Betriebsratsarbeit freizustellen. Der Vorsitzende und der Stellvertreter wollten dem Betrieb nicht zumuten zwei Kollegen freistellen zu müssen. (war wie wir jetzt wissen ein riesiger Fehler ) Also das Angebot an die GL 50 % BR und 50% bisherige Arbeit. Zwischenzeitlich hat sich der neue BR gut positioniert. Also wir haben uns teilweise recht gut gegen Ungerechtigkeiten gewehrt und konnten Mitarbeitern richtig helfe. Nur unsere Arbeit gemacht. Das stößt auf erheblichen Wiederstand bei der GL. Der Vorsitzende wird massiv unter Druck gesetzt. Da die BR Arbeit einen erheblichen Umfang angenommen hat ist kaum noch Zeit für den Job den er zu 50% abdecken muss. Jetzt wird ihm Betrug vorgeworfen weil er für diesen Job nicht arbeitet, aber die Stunden abgerechnet werden. Ja sehr verzwickt die Sache. Ich weiß wir hätten schon längst durchsetzen müssen die komplette Freistellung. Jetzt muss aber erst mal dieser schwerwiegende Vorwurf vom Tisch. Was können wir machen?

1.66406

Community-Antworten (6)

E
Erdenbürger Akzeptiert

05.04.2012 um 15:40 Uhr

die Frage ist doch eigentlich, was kann der AG machen? Und da wirst Du feststellen, dass der AG da gar nichts machen kann! Ob man nun freigestellt ist oder nicht, liest doch mal den § 37(2).

L.G. Aud Hambug

S
streikbrecher

05.04.2012 um 15:43 Uhr

Also, der AG hat die BRM im notwendigen Umfang von der Arbeit lt. ArbV freizustellen, also zu entlassten, diese Arbeit zu verringern.

Weiter habt ihr Anspruch auf die beiden Vollfreistellungen. Diese könnt ihr auch nun noch geltend machen.

Wenn der AG Druck auf den BRV oder BRM macht, fordert ihn auf diesen sofort zu unterlassen und dass ihr sonst nach Beschluss einen Anwaöt beauftragen würdet Eure Rechte als BR wahrzunehmen. Auch betreffend Behinderung des BR weiter auch Prüfung ob der Sachverhalt der Nötigung wegen der Drohungen gegeben ist.

P
Peanuts

05.04.2012 um 16:35 Uhr

"Der Vorsitzende und der Stellvertreter wollten dem Betrieb nicht zumuten zwei Kollegen freistellen zu müssen. "

Ach ... seit wann dürfen ein BRV plus stellv. BRV solche Entscheidungen treffen?

Und auf welcher rechtlichen Grundlage wurde dieser Verzicht auf zwei Freistellungen überhaupt erklärt? Durch Tarifvertrag oder durch Betriebsvereinbarung ??

W
waf-admin

05.04.2012 um 17:38 Uhr

Lieber von peanuts, Du hast ja recht. wenn neue Leute zusammen kommen passieren Fehler. Übrigens hat der gesamte BR so entschieden. Also wir alle haben den Fehler gemacht.

Vielleicht hast Du ja doch noch einen Tip

Für Dich alle die hier im Netz hängen schöne Ostern Rumpen Erstellt am 05.04.2012 um 14:56 Uhr von Rumpen 43162

G
gironimo

05.04.2012 um 17:40 Uhr

streikbrechr hat ja schon festgestellt, welche Möglichkeit besteht. Und natürlich spielt auch viel betriebliche Öffentlichkeitsarbeit eine Rolle - sagt den Kollegen, wie der Arbeitgeber mit Euch umgeht.

Wenn Ihr neu seid, solltet Ihr rasch Seminare beschließen .

P
Peanuts

10.04.2012 um 16:37 Uhr

Statt die Frage erneut einzustellen, wäre es schön, Fragen auch zu beantworten. Ich stelle die nicht ohne Grund.

Also nochmal:

Ist es Euch gem. einem ggf. anzuwendenden TV erlaubt, anderweitige Regelungen bzgl. der Freistellungen zu treffen? Habt Ihr den Verzicht auf eine der beiden Freistellungen in einer BV geregelt?

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