Erstellt am 27.02.2014 um 20:19 Uhr von Aidan
Da die Briefwahlunterlagen raus sind, ist der Korrekturdampfer abgefahren, da alle Stimmzettel identisch sein müssen.
Falls die Eindeutigkeit der Wählbaren auf dem Stimmzettel gewährleistet ist (und nur das soll die zusätzliche Angabe der Beschäftigung bewirken), dann ist das zwar ein Formfehler, aber dieser kann keine Anfechtung rechtfertigen. Das Wahlverhalten wird durch das Fehlen der Beschäftigungsart sicher nicht ändern. Die Wahl kann stattfinden.
Erstellt am 28.02.2014 um 06:25 Uhr von Hartmut
Sehe ich auch so. Falls die Kombination Name/Vorname eindeutig ist, und zwar ohne Ausnahme: So durchziehen!