Erstellt am 07.04.2006 um 00:00 Uhr von Spezi
Hallo,
Du hast den §11 WO ja schon gelesen, dann ist doch eigentlich alles klar. Der Wahlvorstand entscheidet über die grafische Art des Stimmzettels. Die Wahlordnung bestimmt den Inhalt. Bei zwei Listen kann man auch parallel darstellen -also 1 links, 2 rechts-, bei mehreren Listen sollte man untereinander die Reihenfolge -1,2,3- darstellen. Natürlich müssen alle Stimmzettel gleich sein, sofern schon Briefwahlunterlagen raus sind, kann man nichts mehr machen; außer der Wahlvorstand macht sich die Mühe und stellt neue Stimmzettel aus und lässt diese allen Briefwählern erneut zukommen. Muster des Stimmzettels mit Wahlanleitung kann man ja auch zur Anschauung veröffentlichen, damit´s jeder kapiert.
Gruß,
Spezi
Erstellt am 07.04.2006 um 00:06 Uhr von Drunter_und_Drüber
Hallo,
wie kommst Du auf parallel für zwei Listen, wenn in der Wahlordnung ausdrücklich von "untereinander" die Rede ist?
Wie bewertest Du die Darstellung aller Kandidaten und nicht nur der ersten beiden, wie es ebenfalls in der Wahlordnung vorgesehen ist?
Vielen Dank schon mal für Deine Mühe.
Erstellt am 07.04.2006 um 00:15 Uhr von Ramses II
Drunter_und_Drüber,
der gute "Spezi" scheint sich heute das erste Mal mit der WO zu beschäftigen...
Der Stimmzettel scheint definitiv falsch zu sein.
Nebeneinander ist nicht zulässig. (Wird alleine aber vermutlich nicht für eine Anfechtung reichen).
Es sind nur die ersten zwei Kandidaten aufzuführen! (Bei Euch könnte sich durch die unterschiedliche Größe der Listen = unterschiedliche grafische Gestaltung bereits ein Grund für eine Anfechtung ergeben.
Dann ist auch noch der "Kasten" breiter?
Das klingt zumindest ganz übel.
Heilbar durch Aushang ist das garantiert nicht! ("Liebe Wähler, wir wissen dass die Liste 1 auf dem Stimmzettel kaum erkennbar ist, benutzen Sie bitte trotzdem diesne Stimmzettel")
Neue Briefwahlunterlagen werden auch nichts bringen. Was macht Ihr mit Briefwahlunterlagen die nach dem alten Muster zurückgeschickt wurden?
Meines Erachtens geht nur eines: Wahl weiter durchführen und abwarten ob die Wahl angefochten wird.
Erstellt am 07.04.2006 um 00:37 Uhr von Spezi
Hallo Drunter_und_Drüber,
Ramses II hat den Durchblick, danke für die aufklärende Stellungnahme :-)
Zwei Bewerber je Liste sind richtig, bei gleicher grafischer Darstellung.
Ich bezog das "untereinander" auf die Auflistung der Bewerber...
Was die Briefwahl angeht bin ich mir noch nicht schlüssig, sofern der WV allen Wahlberechtigten die Möglichkeit gibt mit neuen korrekten Stimmzetteln zu wählen sollte dies m.E. doch zu heilen sein, oder?
...und hoffen, dass die Wahl ohne Anfechtung klar geht.
Gruß,
Spezi