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Hat jemand zu dem Aussehen des Stimmzettel eine Kommentierung?

D
Drunter_und_Drüber
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

auf dem Stimmzettel für unsere BR-Wahl (Listenwahl) sind die beiden Listen nicht untereinander sondern nebeneinander aufgeführt; der Stimmzettel hat das Format DIN A 4 quer. Links stehen alle 14 Kandidaten der Liste 1 und rechts stehen alle 17 Kandidaten der Liste 2. Ausserdem ist der Kasten mit den Bewerbern der Liste 2 breiter als der andere.

In § 11 der Wahlordnung ist von untereinander die Rede. Da es ein Schachtelsatz ist, könnte sich dieses aber auch darauf beziehen, dass die beiden ersten Bewerber einer Liste auf dem Stimmzettel aufgeführt werden müssen. Hat jemand vielleicht zu dem Aussehen des Stimmzettel irgendwo eine Kommentierung?

Könnte der Wahlvorstand diesen Fehler heilen, indem er per öffentlichem Aushang darauf hinweist, dass der Stimmzettel den gesetzlichen Vorgaben widerspricht aber er trotzdem um Abgabe der Stimmen auf diesem Stimmzettel bittet

oder

neue Briefwahlunterlagen etwa eine Woche vor der Wahl verschickt?

2.73204

Community-Antworten (4)

S
Spezi

07.04.2006 um 02:00 Uhr

Hallo,

Du hast den §11 WO ja schon gelesen, dann ist doch eigentlich alles klar. Der Wahlvorstand entscheidet über die grafische Art des Stimmzettels. Die Wahlordnung bestimmt den Inhalt. Bei zwei Listen kann man auch parallel darstellen -also 1 links, 2 rechts-, bei mehreren Listen sollte man untereinander die Reihenfolge -1,2,3- darstellen. Natürlich müssen alle Stimmzettel gleich sein, sofern schon Briefwahlunterlagen raus sind, kann man nichts mehr machen; außer der Wahlvorstand macht sich die Mühe und stellt neue Stimmzettel aus und lässt diese allen Briefwählern erneut zukommen. Muster des Stimmzettels mit Wahlanleitung kann man ja auch zur Anschauung veröffentlichen, damit´s jeder kapiert. Gruß, Spezi

D
Drunter_und_Drüber

07.04.2006 um 02:06 Uhr

Hallo,

wie kommst Du auf parallel für zwei Listen, wenn in der Wahlordnung ausdrücklich von "untereinander" die Rede ist?

Wie bewertest Du die Darstellung aller Kandidaten und nicht nur der ersten beiden, wie es ebenfalls in der Wahlordnung vorgesehen ist?

Vielen Dank schon mal für Deine Mühe.

RI
Ramses II

07.04.2006 um 02:15 Uhr

Drunter_und_Drüber,

der gute "Spezi" scheint sich heute das erste Mal mit der WO zu beschäftigen...

Der Stimmzettel scheint definitiv falsch zu sein.

Nebeneinander ist nicht zulässig. (Wird alleine aber vermutlich nicht für eine Anfechtung reichen).

Es sind nur die ersten zwei Kandidaten aufzuführen! (Bei Euch könnte sich durch die unterschiedliche Größe der Listen = unterschiedliche grafische Gestaltung bereits ein Grund für eine Anfechtung ergeben.

Dann ist auch noch der "Kasten" breiter?

Das klingt zumindest ganz übel.

Heilbar durch Aushang ist das garantiert nicht! ("Liebe Wähler, wir wissen dass die Liste 1 auf dem Stimmzettel kaum erkennbar ist, benutzen Sie bitte trotzdem diesne Stimmzettel")

Neue Briefwahlunterlagen werden auch nichts bringen. Was macht Ihr mit Briefwahlunterlagen die nach dem alten Muster zurückgeschickt wurden?

Meines Erachtens geht nur eines: Wahl weiter durchführen und abwarten ob die Wahl angefochten wird.

S
Spezi

07.04.2006 um 02:37 Uhr

Hallo Drunter_und_Drüber,

Ramses II hat den Durchblick, danke für die aufklärende Stellungnahme :-) Zwei Bewerber je Liste sind richtig, bei gleicher grafischer Darstellung. Ich bezog das "untereinander" auf die Auflistung der Bewerber...

Was die Briefwahl angeht bin ich mir noch nicht schlüssig, sofern der WV allen Wahlberechtigten die Möglichkeit gibt mit neuen korrekten Stimmzetteln zu wählen sollte dies m.E. doch zu heilen sein, oder? ...und hoffen, dass die Wahl ohne Anfechtung klar geht.

Gruß, Spezi

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