W.A.F. LogoSeminare

Stimmzettel ohne angekreuzten Kandidaten

R
Röhren-Fan
Nov 2016 bearbeitet

Als ob unsere Wahl nicht schon bis hier auf steinigem Grund ausgeführt wurde, kommt nun hoffentlich dazu eine letzte Frage von mir.

Lage: Betriebsrat gewählt (3-köpfig), 37 Wahlberechtigte, 37 Stimmabgaben, 36 (?)gültige Stimmzettel, 1 ungültiger Stimmzettel, 98 insgesamt abgegebene Stimmen.

Zwischenstatus: ich bin im Betriebsrat, mit der zweithöchsten Stimmenzahl gewählt. Meiner BR-Kollegen und ich haben eine offene Frage:

Der ungültige Stimmzettel war klar > von 7 Kandidaten 7 angekreuzt. Dann gab es noch einen Stimmzettel, der genau umgekehrt ausgefüllt war: gar kein Kreuz! Auch sonst keine Veränderung des Stimmzettels, er war "jungfräulich".

Ist dieser "jungfräuliche" Stimmzettel gültig? Also unsere Zählung von 36 gültigen und 1 ungültigem Stimmzettel auch korrekt?

5.295017

Community-Antworten (17)

R
Rollie

25.08.2006 um 23:20 Uhr

Ich würde einmal vorsichtig sagen, der jungfräuliche Stimmzettel dürfte gültig sein. es ist im Prinzip ja unerheblich für die Wahl, ob der Wähler der Wahl fern bleibt, oder ob er auf das Ankreuzen eines Kandidaten verzichtet (vielleicht weil er Schiss hatte, man könnte über ihn lästern, wenn er an der Wahl nicht teil nimmt).

U
Uschi

25.08.2006 um 23:25 Uhr

und ich dachte, nur wenn Kreuze bis zur richtigen Anzahl auf dem Zettel sind, wäre er gültig.

F
Fayence

25.08.2006 um 23:37 Uhr

Gezählt wird dieser Stimmzettel als "1 Stimmenthaltung"!

Herzlichen Glückwunsch zu Deiner Wahl! ;-)

R
Röhren-Fan

25.08.2006 um 23:38 Uhr

@Uschi: das dachte ich auch und null Kreuze sind auch "bis zur richtigen Anzahl" von 0 bis 3, die erlaubt sind. Vorausgesetzt, "Null" Stimmen auf einem Stimmzettel sind erlaubt.......

Wir drei gewählten BR haben aufgrund der Querelen im Vorfeld der Wahl den Verdacht, dass ich ein "Oberlehrmeister" in unserem Kollegium, der zu den Querulanten gerhörte, uns vom Wahlvorstand (dessen Vorsitzender ich war) auf's Glatteis führen will.

So wie ich momentan die Sache sehe, ist der von mir geschilderte Fall noch nicht gerichtsanhängig gewesen. Denn: haben wir vom Wahlvorstand "falsch" gezählt, liegt ein Formfehler vor. Ein Fehler, der zwar nicht das Auszählungsergebnis beeinflussen kann (keine Stimme lässt sich nicht zählen), aber dennoch für weitere Diskussionen sorgen wird.

F
Fayence

25.08.2006 um 23:41 Uhr

Ach so!

Wie wiele "Stimmen" abgegeben wurden, wird nicht angegeben. Das ergibt sich aus dem Wahlergebnis.

Zu dokumentieren sind: 35 gültige Stimmabgaben 1 ungültige Stimmabgabe 1 Stimmenthaltung

R
Röhren-Fan

25.08.2006 um 23:43 Uhr

@fayence: gut, 1 Stimmenthaltung. Kniffelfrage: es gab auch Zettel mit nur einem oder zwei Kreuzen. Sind die fehlenden Kreuze auch "Stimmenthaltungen"?

Ergänzungsfrage: die Vordrucke der W.A.F.-Wahlhelfersoftware sehen im Formular "Wahlniederschrift" die Nennung von Stimmenthaltungen nicht vor. Ist das Weglassen der Nennung einer Stimmenthaltung ein wahlentscheidendes Kriterium, welches eine Anfechtung der Wahl bei Gericht zulässt?

F
Fayence

25.08.2006 um 23:50 Uhr

Röhren-Fan,

die zu dokumentierenden "Stimmen" beziehen sich auf die Stimmzettel. Von wie vielen Stimmen Gebrauch gemacht wurde, ist uninteressant.

Deine letzte Frage kann mit "Nein" beantwortet werden. Wenn Ihr an dem Formular "klebt", könnt Ihr aber nur 35 gültige und 1 ungültige Stimme angeben.

Vermerkt in Eurem Protokoll, dass 1 Stimmenthaltung dabei war.

R
Röhren-Fan

25.08.2006 um 23:54 Uhr

@fayence: Danke für Deine Antwort, sie gibt uns Sicherheit.

Übrigens: das Formular der W.A.F. sieht in dem Punkt so aus:

Abgegebene Stimmen: 37 davon gültige Stimmen: 36 ungültige Stimmen: 1

Hm, wohl so eine Art Zwitter.....

M
Mona-Lisa

26.08.2006 um 01:12 Uhr

da wäre es aber langsam Zeit, dass W.A.F. dieses Formular überarbeitet! Ist wirklich irreführend........

R
Röhren-Fan

26.08.2006 um 01:16 Uhr

@Mona-Lisa:

Hm, hast Du wohl Recht - bin zu dieser nachschlafenen Zeit zu faul zum Suchen: was sagt denn die aktuelle Wahlordnung dazu?

M
Mona-Lisa

26.08.2006 um 01:21 Uhr

@Röhren-Fan, und jetzt soll ich suchen? ;-))

R
Röhren-Fan

26.08.2006 um 01:27 Uhr

@Mona-Lisa: :-)))))))) Nee-nee, wollt nur mal die faule Socke durchhängen lassen. Puh, bin zwar al Internet-Oldie ein Urgestein, aber die stundenlange Recherche im Net rund um das Thema korrekte Wahl in den letzten drei Wochen hat ganz schön geschlaucht. Und da hoffe ich auf hier auf ein paar Tipps von schon lange freigestellten "BR-Oldies". ;-)

In diesem Sinne nix für ungut - a guat's Nächtli!

R
Röhren-Fan

26.08.2006 um 01:29 Uhr

@ an alle Antwort-Gebenden:

Wie auch immer - ich freu mich auf das nächste W.A.F.-Seminar! Gruß an Frau RA Jung!

M
Mona-Lisa

26.08.2006 um 01:31 Uhr

@Röhren-Fan, das ist das Los von Wahlvorständen! au e guat`s Nächtle ;-)))

F
Fayence

26.08.2006 um 13:28 Uhr

Röhren-Fan (bezieht sich Dein Nick eigentlich auf Verstärker?),

es ist ja nicht so, als ob dieses "Problem" im Forum noch nicht vorgekommen ist! ;-))

Siehe z.B. Thread: 18115 (unter Stichwort suchen eingeben).

"Hm, wohl so eine Art Zwitter....."

Aus meiner Sicht nicht! Als ungültige Stimmabgaben werden in der WO z.B. die beschrieben, aus denen der eindeutige Wählerwille nicht hervorgeht oder Stimmzettel durch Anbringen zusätzlicher Merkmale verändert wurden. Ein leerer Stimmzettel kann jedoch eindeutig als Stimmenthaltung gewertet werden.

R
Röhren-Fan

26.08.2006 um 14:09 Uhr

@Fayence:

Habe den Thread 18115 auch gelesen. Schön kontrovers diskutiert > Fazit: irgendwie spielt da auch ein wenig rein, was der WV per Protokoll beschließt, ist Fakt. Da nicht abgegebene Stimmen das Ergebnis der Rangfolge der gewählten Kandidaten nicht verändern können, ist der Umstand der Nichtnennung der Enthaltung nicht schwerwiegend im Sinne einer Anfechtung. Aufgeführt ist der Stimmzettel ja> in der Summe der gültigen Stimmzettel.

Deine persönliche Frage: ja, mein Nick hat sehr viel mir Verstärkern zu tun.

F
Fayence

26.08.2006 um 15:06 Uhr

Röhren-Fan,

na, dann dürfte Deine Frage ja umfassend beantwortet sein! ;-)

P.S. Dein Nick erinnerte mich an mein "Umkreisen" einer Quad-Anlage vor vielen, vielen Jahren und mein erstes Hörerlebnis auf einer traumhaft guten Röhren-Anlage im eigens eingerichteten Studio eines Bekannten. Der einzige "Nachteil"... spontaner Musikgenuss war nicht möglich, da dessen Röhren ca. 2 Stunden vorheizen mussten! Aber dann... Musik pur!

Aber ist ein ganz anderes Thema! ;-))

Wünsche einen guten Start in Eure Amtszeit!

Ihre Antwort