Betriebszugehörigkeit bei Aufstellung zur Wahl
Hallo,
wie wird die Betriebszugehörigeit bezüglich der Möglichkeit sich zur Wahl aufstellen zu lassen, berechnet?
Der Mitarbeiter, welcher sich zur Wahl aufstellen lassen will, arbeitet seit 1.11.13 im Unternehmen. Nun muss dieser ja 6 Monate im Unternehmen sein, um gewählt werden zu können.
Reicht es hier, wenn der MA am Tag der Auszählung 6 Monate im Unternehmen ist, oder beginnt die Frist schon früher?
Vielen Dank und Grüße
Community-Antworten (1)
27.02.2014 um 12:14 Uhr
Moin, am letzten Tag der Stimmabgabe 6 Monate im Unternehmen reicht Gruß Frank
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