Hallo!

Der Arbeitgeber möchte das Wahlanschreiben, die Wählerliste sowie die Wahlordnung nicht mittels vorhandenem (und auch sonst genutztem) Intranet veröffentlichen.

Zur Zeit hängt das Wahlanschreiben an öffentlich zugänglichen Stellen, die Wählerliste sowie die Wahlordnung können im Büro des Wahlvorstands eingesehen werden.

Darf der Arbeitgeber die Veröffentlichung verweigern?