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Arbeitgeber möchte Wahlunterlagen nicht im Intranet veröffentlichen

I
ignis
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Der Arbeitgeber möchte das Wahlanschreiben, die Wählerliste sowie die Wahlordnung nicht mittels vorhandenem (und auch sonst genutztem) Intranet veröffentlichen.

Zur Zeit hängt das Wahlanschreiben an öffentlich zugänglichen Stellen, die Wählerliste sowie die Wahlordnung können im Büro des Wahlvorstands eingesehen werden.

Darf der Arbeitgeber die Veröffentlichung verweigern?

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Community-Antworten (9)

D
dersensenmann

27.02.2014 um 12:05 Uhr

Moin ignis, die Nutzung des Intranet ist wahrscheinlich irgendwo festgeschrieben in einer BV. Die kennen wir hier ja nicht.

Was passiert, wenn der WV die Nutzung beschließt und durchführt, unter Beachtung aller Regeln? Auch Sicherstellung, dass die Unterlagen nicht geändert werden können und mehrere unterschiedliche Sachen durch den Betrieb fliegen.

Gruß Frank

I
ignis

27.02.2014 um 13:00 Uhr

Hallo Frank!

Der WV hat es ja beschlossen, aber eben nicht die technischen Möglichkeiten was ins Intranet zu stellen. Die Personalabteilung will es nicht einstellen und verweist auf den Betriebsrat. Der möchte es allerdings auch nicht.

Eine BV gibt es über die Intranetnutzung.

Viele Grüße Ignis

P
Pjöööng

27.02.2014 um 13:15 Uhr

Erlauben tut es der AG, es geht nur um die Macht-Frage ("wer macht das?")?

D
dersensenmann

27.02.2014 um 17:33 Uhr

Ach so, der AG erlaubt es, will es aber nicht selber machen. Der WV findet auch keinen, der es einstellt. Dann.....Pech gehbt

I
ignis

28.02.2014 um 08:36 Uhr

Was heiist erlauben?

Er unterbindet ja dem WV es online zu stellen, da keine Möglichkeit ohne Fremdhilfe besteht.

P
Pjöööng

28.02.2014 um 10:43 Uhr

Das heißt, er hat auch dem BR untersagt, diese "Dienstleistung" für den WV zu erbringen?

I
ignis

28.02.2014 um 10:51 Uhr

Der BR sagt,er sei nicht zuständig. Denn es ist ja so nicht gewährleistet, dass andere ausser dem zustandigen WV dann Änderungen vornehmen können.

Der BR möchte keinerlei Anlass geben, dass der WV eben nicht gleich BR ist. Das ist nämlich leider nicht selbstverständlich, dass es sich beim WV um vollkommen neutrale Personen handelt.

P
Pjöööng

28.02.2014 um 11:06 Uhr

Ist es möglich, die Frage mal rein sachlich zu beantworten?

Erlaubt der Arbeitgeber grundsätzlich die Benutzung des Intranets zur Veröffentlichung der Wahlunterlagen oder nicht?

D
dersensenmann

28.02.2014 um 13:00 Uhr

Moin Pjöööng, Zusammenfassung der Aussagen von ignis: WV hat selber keinen Zugriff zum Intranet und findet niemanden der es für ihn einstellt. Der AG will nicht die Arbeit des WV machen. Die Nutzung des Intranet ist ja nur als Ergänzung gedacht zum Auslegen oder Aushängen. §3 Abs. 4 WO. Also, wenn sich niemand findet, der die Verantwortung dafür übernimmt gehts eben nicht. Gruß

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