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Darf der Arbeitgeber die Urlaubs und Krankheitslisten im Intranet veröffentlichen?

B
Balouj
Jan 2018 bearbeitet

Darf der Arbeitgeber eine Urlaubs und Krankheitsliste im Intranet veröffentlichen? Die Liste soll dazu dienen die An oder Abesenheit von Mitarbeitern auf einen Blick zu sehen.

Und wie ist es, wenn dies nur eine Abwesenheitliste ist und nur der Zeitraum der Abwesenheit vermerkt ist, aber nicht der Grund??

Ich bin mir halt nicht sicher ob es OK ist wenn diese Liste veröffentlicht wird, denn im BDSG bin ich nicht fündig geworden. Es wird ja kein Grund genannt warum der MA nicht da ist. Und durch einen simplen Anruf könnte man dies ja auch feststellen. Ist es denn nun erlaubt oder nicht?

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Community-Antworten (8)

K
Kolibri

26.06.2007 um 12:53 Uhr

Nein auf keinen Fall, es ist Datenschutz

D
DocPille

26.06.2007 um 13:17 Uhr

Kolibri

Welche Daten werden denn hier geschützt??

W
Waschbär

26.06.2007 um 14:28 Uhr

Ich würde versuchen es zu umgehen, ich halte eine Personenbezogene zuordung immer für Problematisch.

ausser es gibt schon reglen bei euch. wie ist es den aktuell ? bei Abwesenheit der Person ? Wie Erfahre ich wer dann Ansprechmitarbeiter ist ?

Geht es wirkich um Personen oder müsste sich der Fokus nicht auf die Bereiche/Büros/Aufgaben richten ?

Frage haben die betreffenden Personen, E-Mail ? (Auf der Arbeit)

Wie sind die Komunikationswege ,bei euch...

S
SSGG

26.06.2007 um 14:34 Uhr

ich halte Krankheitszeiten für ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen, die nichts im Intranet zu suchen haben. Ein Abwesenheitsvermerk zur Person sollte reichen.

D
DocPille

26.06.2007 um 17:09 Uhr

Eine reine Abwesenheitsliste ist durchaus erlaubt.

P
Pilli

26.06.2007 um 21:22 Uhr

bei uns ist auf den Dienstplänen hinter jeden Mitarbeiter vermerkt ob Urlaub, krank oder aus der Lohnfortzahlung?????????????? Der Dienstplan ist für jeden MA einsichtig und hängt öffentlich aus!? Zulässig? Gruß Pilli

S
SSGG

27.06.2007 um 18:19 Uhr

ich sehe da eher den §28 Abs. 1 Ziff. 3 BDSG verletzt, da hier schutzwürdige Interessen der Einzelnen verletzt werden.

Was geht es die KollegInnen an, ob ich im Urlaub oder krank bin. Besonders bedenklich ist die Info, raus aus der Lohnfortzahlung. Diese Daten liegen eh in der Personalabteilung vor, haben m.E. aber nichts in den Dienstplänen zu suchen.

W
Waschbär

27.06.2007 um 18:25 Uhr

ich sehe in diese fall , mehr als nur "§§". Das könnte klatt zum Skandal Mutieren .....

Dachte immer das ein Dienstplan was Persönliches ist .....

ahhh > Bitte helft Wolle , der wollte auch was Planen

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