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private Homepage zur BR-Wahl im Betrieb

M
Maikell
Jan 2022 bearbeitet

​Hallo zusammen,

Ich weiß, die Firma müsste mir die Möglichkeit eines Auftritts im Firmen-Intranet geben. Das ist bei uns scheinbar nicht so schnell umzusetzen. Der neue BR wird sich später damit befassen. Eine private Homepage wäre jetzt die einfachste Lösung. Darf der Wahlvorstand eine eigene private Homepage betreiben?

Als Wahlvorstandsvorsitzender würde ich eine private Domain kaufen und darauf Informationen veröffentlichen.Allgemeine Infos und Links zu BetrVg und WO, einem Ablaufplan, wie man sich bewerben kann etc Klar ist, dass ich keine Wählerlisten oder Vorschlagslisten veröffentlichen darf. Ist es aber erlaubt, das Wahlausschreiben, die einzelnen Fristen, den Wahltermin, Wahlort zu veröffentlichen. Eine Idee ist, die verschiedenen Formulare zum Download anzubieten. Listenvorschlag, Stützunterschriften, Briefwahlanforderung etc. Diese sind aber mit der Adresse des Wahlvorstandes und damit des Firmennamens. Wir haben auch einen eigenen Handzettel mit Firmenlogo entworfen. Darf der auch rauf?

Danke für Eure Meinungen

Michael

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Community-Antworten (2)

C
celestro

23.01.2022 um 21:12 Uhr

Auf irgendwas privates würde ich nichts firmeninternes stellen. Oder höchstens mit Rücksprache mit dem AG.

U
UdoWoe

24.01.2022 um 09:05 Uhr

Ich sehe das wie celestro. Zumal wer wird die Kosten übernehmen? Würde ich mit dem AG vorab klären. Firmenlogo und Firmenadresse auf einer Privaten Homepage könnte zu rechtlichen Probleme führen. Auf die Homepage hätte dann jeder, auch Firmenferne Personen zugriff. Da wäre ich sehr, sehr vorsichtig. Ich würde das nicht machen. Da sind mir zuviele rechtliche Fallstricke. Lieber mit dem AG reden, dass der in die Gänge kommt und euch eine Firmeninterne Homepage einrichtet. Warum verteilt ihr die Informationen nicht per Interner Mail? Das machen wir.

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