Wahlvorstand - Stützunterschriften
Unser Wahlvorstand besteht aus 5 ordentliche Wahlvorstandsmitglieder und drei Ersatzmitglieder.
Eines unserer Ersatzmitglieder, rückte für ein ordentliches nach und verteilte unser Wahlausschreiben im Auftrag des Wahlvorstandes, dies wurde auch so beschlossen. Nun hat diese in diesem Bereich, so nach dem Motto wenn ich schon mal hier kannst du auch mir eine Stützunterschrift auf meiner Liste geben.
Geht daß? wenn nein, wo steht dies? Und muss ich bzw. der WV der Liste stattgeben?
Vielen Dank
Community-Antworten (10)
26.02.2014 um 21:49 Uhr
Wo ist euer Problem?
27.02.2014 um 08:49 Uhr
Also die Kollegin wäre nicht in diesem Bereich gewesen, wenn nicht dort das Wahlausschreiben aufzuhängen gewesen wäre.
Ich darf doch nicht in der Tätigkeit als Wahlvorstand, Stützunterschriften sammeln!
Das ist unser Problem.
27.02.2014 um 10:21 Uhr
Wenn Du Dir Paragraph 8 der Wahlordnung ansiehst, findest Du die Gründe für die Ungültigkeit eines Wahlvorschlags. Ob das Verhalten des WV Mitgliedes eine erfolgreiche Wahlanfechtung begründen könnte kann ich nicht wirklich einschätzen. Da ist es ja immer die Frage, ob das Ergebnis der Wahl dadurch beeinflusst wurde.
27.02.2014 um 10:41 Uhr
Zitat (nicoline): "Wenn Du Dir Paragraph 8 der Wahlordnung ansiehst, findest Du die Gründe für die Ungültigkeit eines Wahlvorschlags."
Und da findet sich kein Grund "Hat die Stützunterschriften zu einem Zeitpunkt an einem Ort geammelt an dem sie sich nicht befunden hätte wenn dort das Wahlausschreiben nicht auszuhängen gewesen wäre."
Zitat (nicoline): "Ob das Verhalten des WV Mitgliedes eine erfolgreiche Wahlanfechtung begründen könnte kann ich nicht wirklich einschätzen. Da ist es ja immer die Frage, ob das Ergebnis der Wahl dadurch beeinflusst wurde."
Das Wahlergebnis wurde dadurch sicherlich beeinflusst. Na und?
Es ist übrigens der Arbeitgeber der hier tätig werden könnte...
Ich frage mich allerdings, was in anderen Betrieben so vor sich geht.
27.02.2014 um 10:57 Uhr
Richtig, da findet sich kein Grund und ich bin der Meinung, das hätte der Frager durch lesen selber herausgefunden. Es wären übrigens auch andere, die hier tätig werden könnten und ob es denn wirklich so na und wäre, wie Du es siehst .....
27.02.2014 um 11:02 Uhr
Und inwiefern soll die Wahl wesentlich beeinflusst worden sein? Ich würde mal unterstellen, auf der Suche nach Stützunterschriften wäre sie sehr wahrscheinlich über kurz oder lang sowieso in der Abteilung gelandet, nur zu einem anderen Zeitpunkt.
Ich würde also auch sagen - "Na und?"
27.02.2014 um 13:26 Uhr
Zitat (nicoline): "Es wären übrigens auch andere, die hier tätig werden könnten und ob es denn wirklich so na und wäre, wie Du es siehst ....."
Dann lass uns doch bitte an Deinen Überlegungen teilhaben!
Zitat (kulum): "Und inwiefern soll die Wahl wesentlich beeinflusst worden sein?"
Hmmm... von "wesentlich" war da nicht die Rede. Ich gehe aber davon aus, dass es das Wahlergebnis beeinflusst, wenn ich mit Wählern rede (sonst bräuchte ich es nicht tun).
Was mir allerdings nicht einleuchtet ist dieses Argument das hier immer wieder auftaucht, man dürfe als Kandidat das Wahlergebnis nicht beeinflussen. Das ist Quatsch!
27.02.2014 um 13:54 Uhr
Jup, das kommt davon wenn man auf die schnelle ne Antwort "hinklatscht".
Gegen welche wesentliche Wahlvorschrift soll da verstoßen worden sein - da kam das "wesentlich" her.
28.02.2014 um 07:52 Uhr
Sorry, ich verstehe die Diskussion nicht .. hab ich was verpasst? Ich meine, es ist jemand Ersatzmitglied im WV und rückt nach. Dadurch gelangt sie in einen 'Bereich' (gemeint ist wohl eine Abteilung, ein Flügel, ein Gebäude ...) der Firma, wo sie sonst nicht ist, und nach getaner WV-Arbeit sammelt sie Unterschriften für die eigenen Liste, 'weil sie schon mal da ist'.
Na und?? Diese Form von 'Chuzpe' finde ich nicht nur erlaubt, sondern klasse! Das lässt hoffen für die kommende BR-Arbeit! Meine Meinung.
01.03.2014 um 13:59 Uhr
Kulum, Pjöööng ihr habt ja recht, ich war mit meinen Gedanken auf einem völlig falschen Weg, weiß nicht, woran das lag. Ach ja, und vielen Dank für diefreundliche Zurechtweisung.
flohfloh Es ist übrigens der Arbeitgeber der hier tätig werden könnte... Ich gehe davon aus, dass Pjöööng Dir mit dieser Ausage mitteilen wollte: der AG muss es nicht dulden, dass während der Arbeitszeit Stützunterschriften gesammelt werden.
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