Erstellt am 26.02.2014 um 20:49 Uhr von Oblatixx
Erstellt am 27.02.2014 um 07:49 Uhr von flohfloh
Also die Kollegin wäre nicht in diesem Bereich gewesen, wenn nicht dort das Wahlausschreiben aufzuhängen gewesen wäre.
Ich darf doch nicht in der Tätigkeit als Wahlvorstand, Stützunterschriften sammeln!
Das ist unser Problem.
Erstellt am 27.02.2014 um 09:21 Uhr von nicoline
Wenn Du Dir Paragraph 8 der Wahlordnung ansiehst, findest Du die Gründe für die Ungültigkeit eines Wahlvorschlags. Ob das Verhalten des WV Mitgliedes eine erfolgreiche Wahlanfechtung begründen könnte kann ich nicht wirklich einschätzen. Da ist es ja immer die Frage, ob das Ergebnis der Wahl dadurch beeinflusst wurde.
Erstellt am 27.02.2014 um 09:41 Uhr von Pjöööng
Zitat (nicoline):
"Wenn Du Dir Paragraph 8 der Wahlordnung ansiehst, findest Du die Gründe für die Ungültigkeit eines Wahlvorschlags."
Und da findet sich kein Grund "Hat die Stützunterschriften zu einem Zeitpunkt an einem Ort geammelt an dem sie sich nicht befunden hätte wenn dort das Wahlausschreiben nicht auszuhängen gewesen wäre."
Zitat (nicoline):
"Ob das Verhalten des WV Mitgliedes eine erfolgreiche Wahlanfechtung begründen könnte kann ich nicht wirklich einschätzen. Da ist es ja immer die Frage, ob das Ergebnis der Wahl dadurch beeinflusst wurde."
Das Wahlergebnis wurde dadurch sicherlich beeinflusst. Na und?
Es ist übrigens der Arbeitgeber der hier tätig werden könnte...
Ich frage mich allerdings, was in anderen Betrieben so vor sich geht.
Erstellt am 27.02.2014 um 09:57 Uhr von nicoline
Richtig, da findet sich kein Grund und ich bin der Meinung, das hätte der Frager durch lesen selber herausgefunden.
Es wären übrigens auch andere, die hier tätig werden könnten und ob es denn wirklich so na und wäre, wie Du es siehst .....
Erstellt am 27.02.2014 um 10:02 Uhr von Kulum
Und inwiefern soll die Wahl wesentlich beeinflusst worden sein? Ich würde mal unterstellen, auf der Suche nach Stützunterschriften wäre sie sehr wahrscheinlich über kurz oder lang sowieso in der Abteilung gelandet, nur zu einem anderen Zeitpunkt.
Ich würde also auch sagen - "Na und?"
Erstellt am 27.02.2014 um 12:26 Uhr von Pjöööng
Zitat (nicoline):
"Es wären übrigens auch andere, die hier tätig werden könnten und ob es denn wirklich so na und wäre, wie Du es siehst ....."
Dann lass uns doch bitte an Deinen Überlegungen teilhaben!
Zitat (kulum):
"Und inwiefern soll die Wahl wesentlich beeinflusst worden sein?"
Hmmm... von "wesentlich" war da nicht die Rede. Ich gehe aber davon aus, dass es das Wahlergebnis beeinflusst, wenn ich mit Wählern rede (sonst bräuchte ich es nicht tun).
Was mir allerdings nicht einleuchtet ist dieses Argument das hier immer wieder auftaucht, man dürfe als Kandidat das Wahlergebnis nicht beeinflussen. Das ist Quatsch!
Erstellt am 27.02.2014 um 12:54 Uhr von Kulum
Jup, das kommt davon wenn man auf die schnelle ne Antwort "hinklatscht".
Gegen welche wesentliche Wahlvorschrift soll da verstoßen worden sein - da kam das "wesentlich" her.
Erstellt am 28.02.2014 um 06:52 Uhr von Hartmut
Sorry, ich verstehe die Diskussion nicht .. hab ich was verpasst? Ich meine, es ist jemand Ersatzmitglied im WV und rückt nach. Dadurch gelangt sie in einen 'Bereich' (gemeint ist wohl eine Abteilung, ein Flügel, ein Gebäude ...) der Firma, wo sie sonst nicht ist, und nach getaner WV-Arbeit sammelt sie Unterschriften für die eigenen Liste, 'weil sie schon mal da ist'.
Na und?? Diese Form von 'Chuzpe' finde ich nicht nur erlaubt, sondern klasse! Das lässt hoffen für die kommende BR-Arbeit! Meine Meinung.
Erstellt am 01.03.2014 um 12:59 Uhr von nicoline
Kulum, Pjöööng
ihr habt ja recht, ich war mit meinen Gedanken auf einem völlig falschen Weg, weiß nicht, woran das lag. Ach ja, und vielen Dank für die*freundliche* Zurechtweisung.
flohfloh
*Es ist übrigens der Arbeitgeber der hier tätig werden könnte...*
Ich gehe davon aus, dass Pjöööng Dir mit dieser Ausage mitteilen wollte: der AG muss es nicht dulden, dass während der Arbeitszeit Stützunterschriften gesammelt werden.