Ausschlussverfahren und Entzug Freistellung - welche Rechte hat Betroffener?
bei uns ist stress im gremium!
der vorsitzende wurde ausgetauscht und auch sonst gibt es streit untereinander. wir wollen nun eine BV abschließen und haben den vorschlag dem AG geschickt. der BA hat beschlossen dass die AN aber nicht informiert werden sollen.
nun ist ein BRM ausgeschert und hat die MA doch informiert. daher steht für die nächste sitzung ein verfahren nach § 23 BetrVG auf der tagesordnung und der entzug der freistellung. meines erachtens ist die reaktion des gremiums überzogen aber viele BRM wollten das zumindest mal diskutieren.
nun meine frage: stimmt es dass das betroffene BRM weder an der diskussion noch an der abstimmung teilnehmen darf? ich finde das seltsam. abstimmung kann ich ja noch verstehen aber diskussion? darf sich das BRM noch nicht mal verteidigen?
Community-Antworten (9)
16.01.2009 um 07:23 Uhr
@linus linux, " nun ist ein BRM ausgeschert und hat die MA doch informiert",
ich hoffe für alle, dass dies nicht der Grund für das Verfahren ist und ihr denkt nochmal gründlich nach.....spannend!
16.01.2009 um 09:21 Uhr
Hallo Wegen so einer Kleinigkeit den 23er bemühen? Wohl etwas übertrieben, oder? Oder gehts nach dem Motto, wer hustet, fliegt raus? Passt auf, dass ihr euch nicht selbst minimiert. Und warum darf das BRM nicht informieren? Vielleicht bin aber auch einfach nur zu dumm, um das zu verstehen.
16.01.2009 um 09:50 Uhr
@linus linux ...wenn sich ein Gremium lächerlich machen will, dann sollte es den Weg beschreiten. Mir dünkt, dass das ein oder andere BRM ein paar Allmachtsphantasien hat.
Ich fände es gut, wenn ein solches Gremium die Auflösung beschließt und Neuwahlen ermöglichen würde. Alternative: Erwachsen werden!
Nochwas am Rande (wenn es denn doch zu einem 'innerbetriebsrätlichenfalschverfahrengegeneinBRM' käme)... ...das betroffene BRM sollte schon mitdiskutieren.
16.01.2009 um 10:40 Uhr
ich weiß wie lächerlich die vorwürfe klingen aber es ist so.
leider agiert unser BR z.Z. bei allen Themen so. aber leider sieht die mehrheit im gremium das nicht so...
sehe ich denn das dann richtig: also ´mitdiskutieren ja und abstimmen nein?
16.01.2009 um 10:45 Uhr
@linus linux Na, Ihr müsst ja eine Zeit im Gremium haben, wenn Ihr eine solche Nabelschau betreiben könnt. Dir sei empfohlen dem Gremium nochmals vor der Diskussion die Absurdität des Ganzen darzustellen. Mediation sei Euch auch empfohlen und einen AG der Euch auslacht und einen Riesen, der Euch mal alle tüchtig durchschüttelt um die Klicker im Hirn neu zu sortieren.
Abstimmen (ich will es schon gar nicht 'Beschluss' nennen) nein, Anhören und diskutieren ja.
16.01.2009 um 10:50 Uhr
danke Kölner! ich weiß wie absurd das alles ist. selbst die MA hat dieses gremium gegen sich aufgebracht. die letzte betriebsversammlung war ein fiasko aber es gibt viele BRM die bei uns lieber selbstverwirklichung machen als zielgerichtete BR-arbeit.... LEIDER
gilt diene aussage auch für den entzug der freistellung?
16.01.2009 um 11:04 Uhr
@linus linux Die Freistellung ist leider 'ruck-zuck' weg, wenn das Gremium das will. Diese Art von Bestrafung halte ich übrigens tatsächlich für § 23 BetrVG fähig - selbstredend für die strafenden Kollegen!
Als AG würde ich mich über ein so zerstrittenes Gremium zunächst freuen und bzgl. einer potentiellen Wegnahme der Freistellung kollabieren...
16.01.2009 um 11:31 Uhr
Um was für eine BV geht es denn- - welches Thema? Und wenn Du schreibst der BA fasste den Beschluss.......redest Du vom Beschluss des Betriebsausschusses?
16.01.2009 um 16:18 Uhr
Mal ganz nüchtern betrachtet,
Darf ein BRM das freigestellt werden soll dies mitbeschliessen ? ja, natürlich !
Darf ein BRM dessen Feistellung aufgehoben werden soll dies mitbeschliessen ???? Ja warum den nicht !!!
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