W.A.F. LogoSeminare

Mehrarbeit / Krankheit

S
SonneimFrühjahr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kennt jemand eine Regelung, bzw. Paragraphen für folgende Frage: Ein MA hat Mehrarbeit angesammelt und "feiert" sie in einer bestimmten Woche ab. Was ist, wenn er in dieser Woche nun erkrankt? Gilt die Mehrarbeit dann trotzdem als abgebaut oder werden ihm die Krankheitstage wieder gutgeschrieben? Danke schön für Rückmeldungen

86202

Community-Antworten (2)

K
Kölner

26.02.2014 um 12:12 Uhr

Krank am Frei = Stunden verfallen. Es gibt ein paar TVs, die das anders sehen. Abber nur noch ein paar.

G
Galaxy

26.02.2014 um 12:42 Uhr

z.B. der TVöD-K unter der Voraussetzung eines gemäß § 10 eingerichteten Arbeitszeitkontos wäre es möglich, dass bestimmte Zeiten angerechnet werden, wenn der AN sich unverzüglich und durch ein Attest bescheinigt arbeitsunfähig meldet. Dieses nur als Ergänzung zum beitrag des Kölners ;-))

Ihre Antwort