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Betriebsratsvorsitzender Unterschreibt ohne Betriebsrat in Kenntnis zu setzen

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Karl
Feb 2019 bearbeitet

Unser Betriebsratsvorsitzender informiert nur minimal den Betriebsrat (11 Mitglieder )und unterschreibt teilweise Vereinbarungen (auch zur Arbeitszeit ) die nie so vom Betriebsrat beschlossen wurden ! Frage : Darf er das ? Frage : Was kann man machen ?

22.790011

Community-Antworten (11)

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ridgeback

08.04.2009 um 22:56 Uhr

@karl, -Darf er das ? - Nein

-Was kann man machen ?- Freundlich auf sein Fehlverhalten hinweisen und entsprechende Seminare empfehlen, sollte er danach immer noch der Meinung sein er wäre der Alleinherrscher, sollte man ihn abwählen.

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Mona-Lisa

08.04.2009 um 23:03 Uhr

@karl, es gibt einen Satz im BetrVG, der mir ganz besonders gefällt, da er mit ein paar Worten sagt, was Sache ist.

"Der Vorsitzende vertritt den BR nur im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Er ist deshalb nicht Vertreter des BR im Willen, sondern nur Vertreter in der Erklärung"

§ 26 BetrVG DKK, III. Stellung des Vorsitzenden, RN. 17

Wenn ihr dieses Verhalten nicht stoppt, zieht ihr euch einen klassischen Betriebsratfürsten ran! Klare Ansage an den/die BRV bei der nächsten Sitzung! Redet auch ganz klar und offen über eine mögliche Abwahl!

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Karl

08.04.2009 um 23:09 Uhr

Ist der Beschluss den Gültig vom Alleinherrscher (er wird von ganz oben gedeckt,deshalb halten alle den Mund )?

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Mona-Lisa

08.04.2009 um 23:21 Uhr

@karl, der AG kann und darf davon ausgehen, dass ein vom BR mitgeteilter Beschluss rechtmässig gefasst wurde. Bring doch mal bei der nächsten Sitzung genau dieses Thema auf den Tisch! Euer BRV muss darauf doch eine Antwort haben.....

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ridgeback

08.04.2009 um 23:33 Uhr

@Mona-Lisa, wenn der AG den Vors. anspricht, er soll mal kurz die Ü-std. genehmigen, glaube ich kaum, dass er von einem rechtmässigen Beschluss ausgehen darf. :-)

@karl, Du kannst den Vors. ja mal darauf hinweisen, dass Du die Gültigkeit überprüfen willst. Die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse kann durch das Arbeitsgericht überprüft werden. Die Entscheidung erfolgt im Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG. Antragsbefugt sind sowohl einzelne Betriebsratsmitglieder wie auch der Arbeitgeber.

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Mona-Lisa

08.04.2009 um 23:42 Uhr

@ridgeback, doch, der AG kann und darf davon ausgehen, denn es könnte ja sein, dass der BRV eine Blankogenehmigung von Gremium für dringende Überstunden besitzt! Und glaub ja nicht, dass es sowas nicht gibt! :-))

Und der AG ist nicht verpflichtet, dies nachzukontrollieren.......

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ridgeback

08.04.2009 um 23:50 Uhr

@Mona-Lisa, "...Blankogenehmigung von Gremium...." .. sprachlos .. So was gibt es??

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ridgeback

08.04.2009 um 23:59 Uhr

@ML steht aber irgendwie im Widerspruch. Der Vorsitzende ist nicht Willens-, sondern Erklärungsvertreter. Er vertritt den BR „im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse“ (BAG 19. 3. 2003 AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 77 = NZA 2003, 870). Nur in diesem Rahmen hat er Vertretungsmacht (BAG 15. 12. 1961 AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 1). Sie kann auch durch eine ständige betriebliche Übung nicht erweitert werden (DKK/Wedde Rn. 20; Fitting Rn. 24; bedenklich BAG 28. 2. 1958 AP AZO § 14 Nr. 1). §§ 27 und 28 regeln abschließend die Möglichkeiten von Kompetenzübertragungen des BR. Er kann daher nicht Aufgaben des BR zur selbständigen Erledigung auf den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter übertragen (DKK/Wedde Rn. 20; GK-BetrVG/Wiese/Raab Rn. 34). -- Auszug aus Kommentar Arbeitsrecht --

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Mona-Lisa

09.04.2009 um 00:15 Uhr

@ridgeback, ich hab ja auch nicht behauptet, dass so eine Handlungsweise gesetzeskonform ist......

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Erwin

09.04.2009 um 00:21 Uhr

Also die Vereinbarungen welche rder BRV ohne entsprechenden Beschluss durch das BR-Gremium unterschrieben hat, dürften wohl nichtig sein. Es fehlt dann nur halt ein Kläger. Denn auch hier gilt halt der Grundsatz, wo kein Kläger da kein Richter. Ein ArbG könnte ggf. aber mal im Rahmen einer Klagebehandlung welche sich auf eine solcher Regelung beruft, bzw. diese betrifft feststellen dass kein gültiger Beschluss dafür vorlag und dann von "amtswegen" die Nichtigkeit feststellen.

Also dern BRV wie auch schon von "ridgeback" richtig hingewisen auf das Gesetz hinweisen, ihn auffordern dieses eigenmächtige Handeln sofort einzustellen, das Gremium voll einbinden und informieren und ruhig auch auf die tatsache hinweisen, dass das Gremium ihn stets abwählen kann. Hilft dieses nicht einen ensprechenden TOP aufnehmen lassen und den BRV abwählen und einen neuen wählen.

Also ruhig dieses klare Wort sprechen und auch darauf bestehen, dass dieses so ins Protokoll der BR-Sitzung aufgenommen wird.

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ridgeback

09.04.2009 um 00:22 Uhr

@Mona-Lisa, hätte mich bei Dir auch etwas verwundert. .-)) Aber Karl könnte mit sowas verunsichert werden.g

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