Endzeitangabe bei Sitzungseinladung
Eine Frage: Muß ich, wenn ich die Einladung für eine BR-Sitzung bei der Geschäftsführung und Teamleitern beantrage, die Endzeit der Sitzung mitteilen? Wenn nein, wo steht es? Wenn ja, wo steht es?
Danke
Community-Antworten (3)
26.02.2014 um 11:20 Uhr
Hallo stefaniewolf, weder-noch. Es steht in §29 BetrVG: 'Die [..] Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung.'
Das heißt, der BRV hält das Erscheinen der GF oder der Teamleitung für erfolderlich und lädt sie ein, unter Mitteilung des Tagesordnungspunkts mitsamt einer dem Gremium genehmen Uhrzeit.
26.02.2014 um 11:21 Uhr
@stefaniewolf Wieso beantragen? Ich mache das bei uns so, dass ich im HR bescheid sage. Es wird der Starttermin angegeben. Eine Zeitangabe wie lange die Sitzung dauert, kann ich nicht sagen. Das kommt auf die Vorgabe von euch an. Ist diese gut dauert es halt nicht so lange...
Ihr seit nur euch verpflichtet nicht länger als nötig zu tagen! Das nach gutem Gewissen! Mehr nicht. Ihr solltet nicht für Kleinigkeiten mehrere Stunden sitzen nur um nicht zurück an die Arbeit gehen zu müssen. Aber jede Einmischung in unsere Sitzungsdauer würde ich als Behinderung der BR-Arbeit ansehen! (Wenn wir unsere TOPs in zumutbarer Zeit abarbeiten!)
27.02.2014 um 10:43 Uhr
Hallo Stefanie Wolf :-)
Ich mache es so, dass ich die festen Termine Betriebsrat, Ausschuss, JAV mit Datum und vorraussichtlicher Uhrzeit halbjährlich an GL und Diensplaner rausschicke.
Aber wie gesagt nur vorraussichtlich wenns länger dauert dann ist es halt so.
Es ist auch nur eine Information für die Dienstplanung und keine Beantragung, die Termine stehen und werden in keinster Weise verhandelt!
Finden tust Du es im §37 BetrVG. Betriebsräte führen ihr Amt eigenverantwortlich aus!
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