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Hilfe benötigt - Grober Verstoß § 23 bei Sitzungseinladung?

RUP
Recht und Pflicht
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiter,

ich BR-Vositz (seit einem Monat) habe ein Problem. Da mir noch alles neu und fremd ist, ist mir natürlich auch direkt ein Fehler unterlaufen. Thematik: Sehr kurzfristig von dem ein auf den anderen Tag sollten wir wenn möglich eine außerordentliche Sitzung stattfinden lassen, die Sitzung wurde von meinem Chef angeregt. Da ich noch wenig Übung in solchen Dingen habe, habe ich alle Eingeladen die unserm Gremium angehören, außer einen der an diesem Tag noch Urlaub hatte. Dafür hatte ich aber ein Ersatzmitglied Eingeladen.

Nun hat mir das nicht Eingeladene Ordentliche Mitglied geschrieben, ich hätte eine Grobe Pflichtverletzung gemäß §23 BetrVG begangen.

Ist das Rechtens? & Was kann mir jetzt passieren?

Eure Hilfe ist gefragt!

7.778027

Community-Antworten (27)

F
Felsinderbrandung

22.02.2008 um 21:10 Uhr

Hallo Mitstreiter, Urlaub ist Urlaub. Nach meinem Verständnis hast Du genau richtig gehandelt. Gruß FelsinderBrandung

M
Mona-Lisa

22.02.2008 um 21:12 Uhr

@Recht und Pflicht, du hast keinen Fehler begangen! Dieses BR-Mitglied hatte Urlaub und war dementsprechend verhindert! Die Einladung eines Ersatzmitglied's war vollkommen richtig! Lass dich nicht verunsichern und leg dem "obergescheiten" Kollege mal nahe, sich den § 25, der mit den Ersatzmitgliedern genauer durchzulesen. Und dann anschliessend den von ihm zitierten 23iger.......

D
DonJohnson

22.02.2008 um 21:16 Uhr

Nee, der vor mir hat nicht recht. Natürlich gilt für einen ordnugsgemäßen Beschluß auch die richtige Einladung. Das BR Amt ist ein Ehrenamt. Du hättest dem im Urlaub befindlichen einladen müssen. Er hätte dann entscheiden müssen ob er teil nimmt, erst nach dessen "Absage" hätte das nächste Erstzmitglied geladen werden müssen - natürlich unter Berücksichtigung von eventuellen Minderheiten. Der Beschluß den Ihr verabschiedet habt, ist rechtlich gesehen also wertlos und vor einem Arbeitsgericht nicht gültig. Eine grobe Pflichtverletzung nach 23 ist es aber nicht! Der Beschluß ist halt nur nicht rechtsgültig. Darf ich fragen worum es ging?

D
DonJohnson

22.02.2008 um 21:20 Uhr

Mona, wie bist du denn drauf? Hallo? Ich als BRM kann entscheiden ob ich dazu komme zu ner außerordentlichen Sitzung. Selbst wenn cih krank bin kann cih entscheiden!!! Was redest du? Sonst könnte der AG doch immer sehen wann wer nicht da ist und dann die problematischen Beschlüsse von ihm zugetanen BRM machen (solche die vielleicht dann drin sind, weil jemand fehlt aber die nie gewählt wurden). Na - sag einmal!!!

M
Mona-Lisa

22.02.2008 um 21:26 Uhr

@Don Johnson, jedenfalls besser wie du............ lies doch mal selber nach! Ein BR-Mitglied hat Urlaub und ist somit verhindert! Wenn dieses an einer Sitzung teilnehmen will, muss es sich beim BRV melden und seine Absicht kundtun! Aber kein BRV ist verpflichtet, dich - respektive das verhinderte BR-Mitglied nach seinen Wünschen zu fragen, du Ei du!

K
Kölner

22.02.2008 um 21:31 Uhr

@Mona-Lisa, Don Johnson Ich zitiere mal (DKK, 11. Aufl. RN 17 zu § 25 BetrVG) "Damit der BR-Vorsitzende nicht unnötigerweise ein Ersatzmitglied lädt, ist jedoch das BR-Mitglied verpflichtet, den Vorsitzenden rechtzeitig vorher von seiner Absicht zu informieren, wenn es trotz seiner eigentlichen Verhinderung an der BR-Sitzung teilnehmen will."

Also?

M
Mona-Lisa

22.02.2008 um 21:34 Uhr

@Kölner, mir war das schon klar, aber Don Johnson? :-))

D
DonJohnson

22.02.2008 um 21:34 Uhr

@Mona "jedenfalls besser ALS du..." Nein das stimmt nciht - siehe die RN der Komentare! Selbst krank geschriebene BRM müssen geladen werden. Nur das BRM als solches kann entscheiden, ob es wegen Urlaub oder Krankheit an der Sitzung teilnehmen kann oder möchte. Wenn allerdings das BRM dem BRV sagt, das er oder sie auf Malle ist und nciht kommen kann, soll er oder sie das mitteilen. ABER: Wen er oder sie meint bei der Abstimmung dabei sein zu wollen, so kann er oder sie den Urlaub sogar unterbrechen. Das brauche ich im übrigen nciht nachzulesen, da ich das gelernt habe. Ich war auch erstaunt, aber es gibt Rechtssprechungen die meine Äußerung unterstützen. Siehe Fitting, und der ist sogar nicht mal AN freundlich!!!

D
DonJohnson

22.02.2008 um 21:38 Uhr

@Kölner. Betriebsratssitzung normaler ja, gebe ich dir Recht - wie sieht es mit außerordentlichen wie z.B. wegen Kündigung aus? Bei den regelmäßigen habe ich ja keine Einwände, war aber nicht Thema bei dieser Frage!

K
Kölner

22.02.2008 um 21:45 Uhr

@Don Johnson Ich kann mir vorstellen, dass Mona-Lisa richtig liegt. Du bist dennoch auch nicht falsch.

  1. Wenn der BRV die Urlaubsplanung der BRM nicht auf der Kette hat, sollte er grundsätzlich jedes ordentliche BRM einladen
  2. Wenn ein BRM seinen Urlaub ankündigt und NICHTS anderes verkündet, dann kann der BRV getrost ein E-BRM einladen
D
DonJohnson

22.02.2008 um 21:59 Uhr

@Kölner Na bei den "regulären" Sitzungen sehe ich das ja auch so, aber hier in diesem Fall handelt es sich um außerordentliche Sitzung, da ist das halt anders gelagert. Wenn sowas kommt, Kündigung und ähnliches muß mich der BRV informieren - ich konnte ja im Vorfeld auch nciht wissen, dass was außerordentliches passiert - bei den "normalen" BR Sitzungen weiß ich, dass ich eventuell fehlen kann, da ja im Normalfall eine Jahresplanung vorliegt. Auch bei Dingen bezüglich 99 sollte der BR weit im Vorfeld im Bilde sein.

K
Kölner

22.02.2008 um 22:15 Uhr

@Don Johnson Warum soll denn da was anderes gelten? Auch müsstest Du mir im BetrVG zeigen/mitteilen, wo und wie die 'ausserordentliche' Sitzung aufgehangen ist und wie Du Deine Meinung gestützt siehst.

D
DonJohnson

22.02.2008 um 22:22 Uhr

Oder ich agumentiere anders herum - zeige du mir wo steht, dass ich wenn außerordentliche Dinge passieren als BRM nicht benachrichtigt werden muß. Ich lernte, dass grundsätzlich eingeladen wird, für den Fall wenn Fall. Kann ja auch eine Kündigung (ordentlich) Thema einer ordentlichen Sitzung sein. Von der Minderheitenquote spreche ich erst gar nciht.

I
Immie

22.02.2008 um 22:28 Uhr

@Don Jonsen Hälst du deine BR Kollegen für so unfähig, das du denkst, sie können die "ausserordentlichen" Dinge des Lebens nicht ohne dich bewältigen? Wenn du dich so wichtig nimmst, musst du halt zu jeder Sitzung erscheinen. Und glaube mir...wenn du morgen nicht mehr da wärst...die BR Welt würde sich weiter drehen. Also geniesse einfach deinen Urlaub:-)

K
Kölner

22.02.2008 um 22:28 Uhr

@Don Johnson Siehst Du, das habe ich mir gedacht: Die a.o. Sitzung ist bzgl. der Einladungsanforderungen eben NICHT anders zu behandeln!

Ich bleibe bei 88103...und im Prinzip sind wir ü b e r h a u p t nicht uneins.

D
DonJohnson

22.02.2008 um 22:42 Uhr

So, wie ihr gesehen habr, hatte ich meine Spaß - war witzig jetzt zu diesem Thema: @Immi - nein ich halte sie vielleicht nciht für unfähig, sehe aber vielleicht andere Dinge als sie, andere Möglichkeiten den Popo zu retten, oder einfach nur wei ich die Person kenne!!!

@Kölner meinst du uns beiden? Nee, in der Sache sind wir wirklich "erschreckend" wie jemand mal hier sagte in diesem Jahr einer Meinung. Es wurde schon vermutet, dass ich diene n Namen geknackt habe. Wie schon carrie damals sagte, liegen wir eh nciht weit auseinander, lediglich der Weg ist anders

Dennoch beharre ich in diesem Fall auf meiner Position, und würde wenn es um so einen wichtigen Fall den Beschluß des Gremiums anzweifeln, auch vor Gericht (wenn es anderer Meinung ist als ich, sonst nciht)

K
Kölner

22.02.2008 um 23:41 Uhr

@Don Johnson ...vor Gericht hättest Du KEINE Chance.

Noch was: Lösche den peinlichen Beitrag der durchaus auch im Lichte des § 825 BGB gesehen werden könnte.

DAH
Der alte Heini

23.02.2008 um 20:29 Uhr

Recht und Pflicht Dir kann nichts passiere. Will ein ordentliches Betriebsratsmitglied auch während seiner zeitweiligen Verhinderung eingeladen werden, so ist dem BR Vors dieser Wunsch mitzuteilen, damit er entsprechend einladen kann. Gab es keine Mitteilung, dass das BR Mitgl trotz zeitweiliger Verhinderung eingeladen werden möchte, so ist das dem Wahlergebnis entsprechende Ersatzmitglied einzuladen.

T
troete

24.02.2008 um 01:07 Uhr

Also, ich glaube hier gehört mal einiges klargestellt...

In JEDEM Fall sind alle BR-Mitglieder zu laden (nicht E-BRM), gibt ein BRM vor seinem Urlaub bescheid, dass er sowieso nicht kommt, dann, aber nur dann darf ein E-BRM geladen werden, fehlt ein BRM unentschuldigt, dann darf KEIN E-BRM geladen werden.

Ob eine grobe Pflichtverletzung vorliegt, hängt ganz von der Tragweite dess in diesem Fall unwirksamen Beschlusses ab, also aus meiner sicht, ist das keine grobe Pflichtverletzung.

Im übrigen solltest du dir mal dein BRM vorknöpfen, der soll dir unter die Arme greifen, und nicht mit § drohen.

Gebt euch eine Geschäftsornung, in der klar steht, dass Mitglieder die Urlaub, Überstundenabbau oder Frei haben nicht eingeladen werden, außer sie wünschen das ausdrücklich (Schriftform), dann könnt ihr zukünftig diesen Problemen aus dem Weg gehen. Eine GO ist schon wegen der Fristen wichtig!!!

K
Kölner

24.02.2008 um 01:13 Uhr

@troete Was für ein grober Unfug und Humbug!

U
Uschi

24.02.2008 um 11:03 Uhr

Hallo Ihr, es ist ja ganz interessant zu lesen, wie unterschiedlich die Meinungen hier sind. Nun frage ich mal als BRV, der das rein theoretisch auch passieren könnte. Ein BRM hat Urlaub. Er kann vorher gesagt haben, dass er weg fährt und an dem Tag aber schon wieder zu Hause weilt. Nun könnte er sich ja auch anderes entschieden haben, denn im Urlaub kommen ja manchmal auch andere spontane Ideen. Muss ich als BRV versuchen Kontakt mit dem BRM aufzunehmen? Muss ich hinter ihm hertelefonieren, denn eine schriftliche Einladung wie in dem Fall (von einem Tag auf den anderen) würde ihn ja nicht rechtzeitig erreichen. Ich weiß von BRM, dass sie im Urlaub ihr Handy nicht an haben oder sogar zu Hause lassen. Also ich denke Urlaub ist Urlaub und wenn ich vorher nicht ausdrücklich gesagt habe, wo ich bin und ob ich dabei sien will, dann bin ich nicht da!

BT
betriebliche trübung

24.02.2008 um 11:09 Uhr

wenn ein brm bei urlaub oder erkrankung nicht mitteilt, dass er an den sitzungen teilnimmt, wird ein ersatz eingeladen. fertig.

wenn troete glaubt, dass eine nach innen (also für das gremium) wirkende vereinbarung plötzlich fristen im verhältnis ag-br verändert (die, nur mal so nebenbei bemerkt, von einem uns doch hoffentlich allen bekannten gesetz geregelt werden), wird sie früher oder später auf die nase fallen.

P
pirat

24.02.2008 um 11:52 Uhr

Ahoi, liebliche Trübung sie weißt du mehr wie ich, oder sagte dir das die Kugel? .-) Vermutungsmodus... BetrVG? @Kölner humbugartiger UnfugSynonyme......... Käse, Quatsch, Schmarrn, Unfug, Nonsens, Stuss, Schmonzes, Mumpitz, Kokolores, Papperlapapp, dummes Zeug, Klamauk, Firlefanz, Fuppes, Humbug, Eppes, Nippes, ... schmunzel

BT
betriebliche trübung

24.02.2008 um 12:04 Uhr

@pirat: fuppes? is ja drollig... und nö, keine kugel sondern schlicht: "die tröte", nicht zu verwechseln mit "der trötkopp". ;-)

RUP
Recht und Pflicht

24.02.2008 um 13:25 Uhr

Frage vom 22.02.2008 - 19:59 Uhr von Recht und Pflicht

Liebe Mitstreiter Viel habe ich gelesen, manches verstanden und so manches aber auch nicht.

Schlaflose Nächte habe ich bis jetzt gehabt, weil wie einige auch erwähnten ‚Warum greift man dem Vorsitz nicht unter die Arme. Ganz ehrlich ich habe viel nachgedacht und mich dazu entschlossen das ich keine Lust mehr habe, auf Drohungen, Beschimpfungen etc.

Danke an alle die mir helfen wollte auf dieser Seite

P
peinlich

24.02.2008 um 18:56 Uhr

@pirat "Nippes",solltest du noch mal Googeln,oder war es das Spiel,welches Wort passt nicht?

DAH
Der alte Heini

26.02.2008 um 01:14 Uhr

Recht und Pflicht Mit Drohungen und Beschimpfungen musst Du als BR Mitgl und erst Recht als Vors. des Gremiums leben. Richtig ist die Tatsache, will ein BR Mitgl. in seinem Urlaub zu Sitzungen eingeladen werden, so hat er das dem Vorsitzenden mitzuteilen. Macht er das nicht, muss er mit dem Ergebnis leben. Nun droht der Schlaumeier mit rechtliche Konsequenzen, die er gar nicht durchsetzen kann. Du solltest über so einem Dummbatz lachen und dich nicht ärgern, was willst Du denn erst machen wenn es wirklich einmal richtig Dicke kommt. Also Ärmel hoch und durchsetzen.

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