Hallo ihr lieben,



Derzeit beschäftigt mich folgende rechtliche Frage:

1.

Kann ein fristloser Kündigungsgrund,wenn auch nur annährend, gesehen werden, wenn ein Betriebsratsmitglied arbeitsrechtliche Gesetztesbücher bei einem Buchhandel auf Rechnung der Firma selbst bestellt.

und

Der dazu getroffene Betriebsratsbeschluss ( möglicherweise ) aus formellen Gründen nicht ordnungsgemäß zustande kam, z.B. wegen fehlender schriftlicher Sitzungseinladung.

und.

Die vom Betriebsrat beschlossenen notwendigen Bücher (möglicherweise) die Grenze der Erforderlichkeit überschritten haben. Z.B überspitzt ausgedrückt, der BR hält 58 Bücher für seine Arbeit für Notwendig und ist aber in einem Kleinbetrieb mit nur 24 Beschäftigten tätig.

und

der Arbeitgeber nach erhalten der Rechnung, den Lieferauftrag der Bücher stoppt indem er die Bestellung erfolgreich ohne Kosten storniert.





Grundsätzlich sehe ich hier ersteinmal in keinster Weise einen möglichen Grund für eine fristlose Kündigung weil das Verhalten des BR Mitgliedes ausschließlich auf betriesrätlichen Handeln beruht.

Auch sehe ich keine grobe Pflichtverletzung nach § 23 BetrVG die geeignet sei das BR Mitglied aus dem Amt zu entheben auch wenn der BR grundsätzlich nur einen Anspruch hat auf Freistellung der Kosten von Sachmittel, er diese aber nicht selbst auf Kosten des Arbeitgebers beschaffen kann.

Bitte um Eure Meinungen dazu



Vielen Dank

Anton