Erstellt am 26.02.2014 um 04:48 Uhr von Oblatixx
Wenn sie abgegeben ist, bleibt er drauf und kann ja dann die Wahl nicht annehmen.
Erstellt am 26.02.2014 um 09:03 Uhr von pillepalleTR
Er bleibt auch dann drauf, wenn sie noch nicht beim WV abgegeben wurde, aber schon (mind.) eine Stützunterschrift geleistet wurde.
Erstellt am 26.02.2014 um 10:13 Uhr von Hartmut
Hallo BRpet, das sind zwei verschiedene Dinge.
Von der Wählerliste darf er sich nicht streichen. Die legt alleine der WV fest.
Von der Vorschlagsliste darf er sich streichen, solange diese noch keine einzige Stützunterschrift hat, also noch sozusagen ein Entwurf ist. Danach wird es schwer, denn es wäre die gesamte Liste mit allen Stützunterschriften zu vernichten, dann ohne ihn neu aufzusetzen, und wieder bei Null Unterschriften einzusammeln. Besser (und netter zur Liste) ist es da wie Oblatixx sagt, einfach abzuwarten und dann die Wahl nicht anzunehmen.