W.A.F. LogoSeminare

Stimmrecht im Betriebsrat - Ab wieviel Stimmen gilt der Vorschlag der GL als abgelehnt?

R
romario
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich habe eine Frage zum Stimmrecht im Betriebsrat. Die GL hat ein Vorschlag für ein neues Schichtsystem gemacht. Die Belegschaft ist mit dem Vorschlag nicht einverstanden und hat ein anderses Schichtsystem vorgeschlagen.Wir sind 7 Mitglieder im BR.Ab wieviel Stimmen gilt der Vorschlag der GL als abgelehnt oder muss der BR einstimmig gegen den Vorschlag der GL stimmen?
Vielen Dank!

3.39704

Community-Antworten (4)

CG
che guevara

11.11.2008 um 17:45 Uhr

Hallo romario, nach § 33 Abs. 1 BetrVG d.h. mit der Mehrheit der Stimmen in Eurem Fall also mit 4 Stimmen gruß che guevara

N
nicoline

11.11.2008 um 18:07 Uhr

@romario § 33 Beschlüsse des Betriebsrats (1) 1Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. 2Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.

Beispiel: Wenn 4 da sind, seid ihr beschlußfähig, stimmen 3 mit nein, ist der Vorschlag abgelehnt, stimmen 2 nein , 2 mit ja, ist er ebenfalls abgelehnt. Wenn 7 Mitgl. anwesend sind, müssten 4 den Antrag ablehnen, bei 3 nein, 3 ja, 1 Enthaltung ist der Antrag ebenfalls abgelehnt, weil die Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem Antrag nicht zugestimmt hat.

Alles klar jetzt?

R
romario

11.11.2008 um 18:44 Uhr

Danke ,alles klar!

N
nicoline

11.11.2008 um 23:40 Uhr

Ach ist das schön, wenn mal jemand antwortet, ob er was mit der Antwort anfangen kann oder nicht!!!!!!!!

Schöne Restwoche ;-))

Ihre Antwort