Wir haben einen Betrieb mit 1200 Mitarbeitern (über 30 Abteilungen). Die Wahl findet im förmlichen Verfahren statt. Die Wählerliste ist lt. Gesetz " an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen" und das Wahlausschreiben "an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen vom Wahlvorstand auszuhängen". Meine Frage: Die Wählerliste enthält ja besonders sensible Daten, besteht aus einer Auflistung aller Schwerbehinderten, die sicher nicht möchten, dass ihre "Einstufung" für alle ersichtlich wird. Es gibt eine interne Internet-Seite für Schwerbehinderte, die aber auch alle zumindest Lesen können. Bei der BR-Wahl haben wir Wählerliste/Wahlausschreiben in allen Abteilungen ans Board gehangen. Hat jemand einen Vorschlag/Erfahrung wie man die Veröffentlichung "geeignet" und gleichzeitig "sensibel" durchführen kann? Ist eine unterschiedliche Handhabung von Wählerliste und Ausschreiben angebracht?