Hallo, wir ( BR ) wollen eine MA Befragung zum Thema " Unsere Arbeit kann auch Spass machen " Bewertung der Abt.Leiter durch die MA durchführen . Die MA bewerten ihre AL - Fachwissen,
MA Führung,Fürsorgepflicht,Vorbildfunktion,Positive Motivation .
Die Benotung erfolgt über Schulnoten 1-6
Die Auswertung wollen wir dann der GL vorlegen.

Gibt es rechtliche Gründe die uns daran hindern könnten?