Formales bei Stellvertretung bzw. bei zeitweisem Nachrücken
Zwei formale Fragen, nicht wirklich wichtig (hoffe trotzdem auf Antworten), aber im der letzten Sitzung gab es keine Einigkeit und ich finde nichts dazu im Netz und wollte es mal klären:
I) Unterschreibt bei Verhinderung (z.B. Urlaub) des BR-Vorsitzenden sein Stellvertreter das Protokoll als (amtierender) "BR-Vorsitzender" oder mit "i.V."?
II) (da bin ich eigentlich sicher, aber meine Kollegen waren ebenfalls anderer Meinung) Alle Teilnehmer der BR Sitzung sind doch "Betriebsräte", unabhängig davon, ob es zeitweise Nachrücker oder Dauermitglieder sind. Die Kollegen wollten dagegen in der Unterschriftenliste hinter "Betriebsräte" eine Zwischenüberschrift einziehen: "Ersatzmitglieder".
Community-Antworten (13)
23.02.2014 um 18:01 Uhr
Der BRV und sonst (im Falle der Verhinderung) der stellv! Ohne i.v.!
Die Kollegen haben schon recht...
23.02.2014 um 18:48 Uhr
@pemahu
Nein, nicht deine Kollegen, sondern Du hast hier recht.
Zum Zeitpunkt der Sitzung sind sie BRM und Unterschreiben die Teilnehmerliste auch als solche. Dass Ersatzmitglieder anstelle ordentlicher an der Sitzung teilnehmen, hat nur etwas im Protokoll zu suchen und sonst nirgendwo.
23.02.2014 um 19:15 Uhr
Ich würde jetzt nicht mehr widersprechen, pemahu. ActionHero alias Riedo droht ganz gerne mal unliebsamen Antwortgebern und Fragestellern Prügel an.
Ich bin mir zudem sicher, dass er mit dem gesagten im Unrecht ist. Man kann nämlich auf der Teilnehmerliste mit dem Zusatz EBRM immer nachvollziehen, wer nachgeladen wurde.
23.02.2014 um 19:33 Uhr
@permahu
Dies ist eigentlich weder gesetzlich geregelt noch meines Wissens irgendwann mal richterlich abgeurteilt worden. Zur leichteren Handhabung und evtl. späteren Nachverfolgung finde ich die Idee mit der Extraspalte Ersatzmitglieder aber gar nicht mal so schlecht
23.02.2014 um 20:10 Uhr
Da muss ich mich mal einmischen.
Die Kollegen wollten dagegen in der Unterschriftenliste hinter "Betriebsräte" eine Zwischenüberschrift einziehen: "Ersatzmitglieder".
Was denn für eine Unterschriftenliste? Zwischenüberschrift? Wir haben zB. eine Anwesenheitsliste, in der alle Namen gelistet sind, hinter denen unterschrieben wird. Und darunter stehen Ersatzmitglieder und darunter dann Gäste. Jeder unterschreibt da, wo er hingehört, alles ist nachvollziehbar.
Ich hoffe, diese Liste war gemeint oder gibt es noch eine andere?
@Kölner: Ich bin ja auch ein lustiger Gesell, aber diese ständige Stänkerei, muss das sein?
23.02.2014 um 20:13 Uhr
Oblatixx. Das ist bitterer ernst! Schau dir an, wie Riedo agiert. Im brtalk. Wenn man nicht warnt muss man schlimmes befürchten. Ich bin demnach der falsche Adressat.
Es ist die Anwesenheitsliste gemeint
23.02.2014 um 20:24 Uhr
Sorry, natürlich ist es eine Art von Kosmetik. Wenn man aber unbedingt eine Zwei Klassengesellschaft, die es aber gerade zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ist, auch noch dokumentieren will, bitte, mag jeder halten, wie er will. Für mich gibt es diese jedenfalls nicht. Also werde ich auch einen Teufel tun und entsprechende Abgrenzungen vornehmen. Zumal ich hierzu auch gar kein recht hätte, da sie in Vertretungszeiträumen nun einmal BRM mit allen Rechten und Pflichten sind.
@Kölner „ActionHero alias Riedo droht ganz gerne mal unliebsamen Antwortgebern und Fragestellern Prügel an.“ Ich Rate dir dringend, dieses zu unterlassen. Das ist eine weitere Verleumdung und Unterstellung, die ein bestimmtes Konto auch einmal zum überlaufen bringen kann.
23.02.2014 um 20:27 Uhr
Hört hört! Faschistoides Gedankengut, das er also weitertreibt. Cool.
23.02.2014 um 20:44 Uhr
He, ihr zwei bekloppten! Lasst das mal sein hier, denn das bringt euch beiden nix. Ne, ich bin kein bezahlter Admin, mich stört es einfach, wenn hier der Eindruck verbreitet wird, dass sich Betriebsräte untereinander nicht grün sind. Mitlesende Arbeitgeber wird es freun!
23.02.2014 um 20:47 Uhr
Wenn das das einzige Problem ist, dann gute Nacht. Aber ich werde mich mal ruhig verhalten, man gibt diesem Menschen vermutlich mehr Aufmerksamkeit als ihm gebührt.
23.02.2014 um 20:57 Uhr
Nein, DAS ist nicht mein einzigstes Problem ... ;))
23.02.2014 um 21:45 Uhr
Hallo pemahu,
zu I: Weder-noch. Der Stellvertretende Vorsitzende unterschreibt als 'Stellvertretender Vorsitzender'.
Zu II: Nichts Vernünftiges gefunden in meiner Literatur (die nicht vollständig sein muss). Ich denke mal, das ist nichts, was das Protokoll angreifbar macht. Wenn die Glückseligkeit der Leutchen davon abhängt - dann bitte.
24.02.2014 um 09:17 Uhr
Danke Oblatixx, Snooker, Hartmut und - da Ihr Euch (beide(!)) sinnvoll mit meiner Frage auseinandergesetzt habt - insoweit auch mein Dank an Kölner und ActionHero.
Verwandte Themen
Führen einer Klinik-Funktionsabteilung ohne Stellvertretung möglich?
In unserer Klinik stehen allen Pflege- und Funktionsabteilungen jeweils eine Leitung und eine Stellvertretung vor. Nun wechselt eine Stellvertretung einer Funktionsabteilung in ein anderes Haus und
Entsendung in den GBR
Guten Morgen, ich habe eine Frage zur Entsendung in den GBR. Da wir ein 9´er BR sind konnten wir ja 2 Mitglieder in den GBR entsenden. Wir haben auch für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied bestimmt, d.
Gründe um Sitzungen zu verschieben? Outlooktermin als Ladung? Kündigungsschutz?
Hallo zusammen, ich bin BR-Ersatzmitglied und habe ein paar Fragen bezüglich Sitzungseinladungen und kurzzeitiger Verhinderungen (Urlaub, Krankheit). Bei uns finden die BR-Sitzungen einem festen 2 W
Geschäftsleitung kritisiert Arbeit und formales Vorgehen des Betriebsrates
Hallo! Bin einer von drei Betriegsräten, in einem relativ kleinen Betrieb. Nun scheint unsere Geschäftsleitung "besser zu wissen" was die Anforderungen an einen BR sein müssen. Darf sie sich in di
vieraugengespräch Geschäftsführung und 1. Vorsitzenden BR-darf nicht die Stellvertretung teilnehmen
Die Geschäftsführung beantragte bzgl. einer bevorstehenden Betriebsvereinbarung ein Gespräch mit dem BR- der 1. Vorsitzende und Stellvertretung erschienen zum Gespräch- Kommentar von der GF- wie ein "