Anhörung des BR Gemäß§87
Umbenennung eines Dienstplanes, Neuanlage Schichtkürzeln, Bemerkung: Anpassung der Arbeitszeiten durch den Umzug in neuen Räumlichkeiten
Community-Antworten (9)
05.08.2022 um 15:48 Uhr
Gibt es auch eine Frage?
05.08.2022 um 15:55 Uhr
Die Frage lautet , wie lange kann man warten, wo die beaufsichtigen es schon ab 01.09.2022 einführen und zweite Frage zur Bemerkung.Arbeitszeitanpassung ohne Betriebsrat Mitstimmung?
05.08.2022 um 16:01 Uhr
jetzt wird es schon konkreter Arbeitszeitanpassung ohne BR: NEIN volle Mitbestimmung nach 87 Sobald ihr zugestimmt habt kann es umgesetzt werden
05.08.2022 um 16:06 Uhr
Es wurde bestimmt durch direktionsrecht, die Frage , wie sollen wir weiter handeln?
05.08.2022 um 16:19 Uhr
Lieber Chef,
der Betriebsrat ist zur Kenntnis gelangt, dass dies und jenes geschehen soll. Bitte informiere den Betriebsrat kurzfristig und vollumfänglich, da dieser hier nach §87 BetrVG in der Mitbestimmung ist. Der Betriebsrat weist darauf hin, dass ohne seine Zustimmung keine Änderung erfolgen darf.
Gruß und Kuss Hieronymus
Und warten? Worauf?
05.08.2022 um 16:21 Uhr
den AG auffordern diese Maßnahme auszusetzen und das Ganze mit Euch verhandeln. Fristsetzung, wenn das zum 01.09 starten soll: 1 Woche Wenn bis dahin keine Antwort Nachfrist 1 Woche mit dem Hinweis, dass dann der Anwalt eingeschaltet wird. Den solltet ihr aber schon vorher ausgesucht haben damit es keinen Verzug gibt. gute Anwälte bieten in solchen Fällen sicherlich auch eine Erstberatung ohne Kosten an. Seid ihr als BR noch nicht so lange dabei?
05.08.2022 um 17:09 Uhr
rtjum, die Fristsetzung ist überflüssig. Die Beauftragung eines Anwalts vorerst auch. Wer bezahlt denn den Anwalt wenn der Arbeitgeber die Maßnahme nicht umsetzt? Der Vorschlag von IlkaB ist vorerst vollkommen ausreichend.
05.08.2022 um 17:11 Uhr
Im Dienstplan finden schon Änderungen statt . Es wird die tägliche Zeit reduziert, bei eine Person minus Stunden eingeplant, Auf Frage das BR Mitglied hingewiesen wird, wir kommen nicht durch, da dies Direktionrecht ist.ja ich bin nicht lange im BR....Wir besprechen es alles noch in Gremium. Nur will etwas Formulierungshilfe und sicher sein, daß richtig gehandelt wird. Da kommt eine nächste Frage. Nach diese Arbeitszeitanpassung bei Zustimmung von BR. Nicht dass noch Arbeitsvertrag Änderungen schon geplant wird....das sind meine Befürchtungen
05.08.2022 um 17:39 Uhr
Arbeitsverträge können nicht einfach geändert werden. Ihr seid bei Beginn und Ende der Arbeitszeit und Pausen in der vollen Mitbestimmung. Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf nichts geändert werden. Ihr könnt den Dienstplan einfach nicht zustimmen. Dann er die die Einigungsstelle anrufen oder sich mit euch einigen. Vermutlich wird er euch ignorieren. Vorsorglich solltet ihr euch schon mal nach einem Arbeitsrechtler umsehen. Die Gewerkschaft kann euch sicher einen empfehlen.
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