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Anhörung des BR Gemäß§87

A
Avarto
Aug 2022 bearbeitet

Umbenennung eines Dienstplanes, Neuanlage Schichtkürzeln, Bemerkung: Anpassung der Arbeitszeiten durch den Umzug in neuen Räumlichkeiten

27609

Community-Antworten (9)

K
Kjarrigan

05.08.2022 um 15:48 Uhr

Gibt es auch eine Frage?

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Avarto

05.08.2022 um 15:55 Uhr

Die Frage lautet , wie lange kann man warten, wo die beaufsichtigen es schon ab 01.09.2022 einführen und zweite Frage zur Bemerkung.Arbeitszeitanpassung ohne Betriebsrat Mitstimmung?

L
lolium

05.08.2022 um 16:01 Uhr

jetzt wird es schon konkreter Arbeitszeitanpassung ohne BR: NEIN volle Mitbestimmung nach 87 Sobald ihr zugestimmt habt kann es umgesetzt werden

A
Arvato

05.08.2022 um 16:06 Uhr

Es wurde bestimmt durch direktionsrecht, die Frage , wie sollen wir weiter handeln?

I
IlkaB

05.08.2022 um 16:19 Uhr

Lieber Chef,

der Betriebsrat ist zur Kenntnis gelangt, dass dies und jenes geschehen soll. Bitte informiere den Betriebsrat kurzfristig und vollumfänglich, da dieser hier nach §87 BetrVG in der Mitbestimmung ist. Der Betriebsrat weist darauf hin, dass ohne seine Zustimmung keine Änderung erfolgen darf.

Gruß und Kuss Hieronymus

Und warten? Worauf?

R
rtjum

05.08.2022 um 16:21 Uhr

den AG auffordern diese Maßnahme auszusetzen und das Ganze mit Euch verhandeln. Fristsetzung, wenn das zum 01.09 starten soll: 1 Woche Wenn bis dahin keine Antwort Nachfrist 1 Woche mit dem Hinweis, dass dann der Anwalt eingeschaltet wird. Den solltet ihr aber schon vorher ausgesucht haben damit es keinen Verzug gibt. gute Anwälte bieten in solchen Fällen sicherlich auch eine Erstberatung ohne Kosten an. Seid ihr als BR noch nicht so lange dabei?

C
Catweazle

05.08.2022 um 17:09 Uhr

rtjum, die Fristsetzung ist überflüssig. Die Beauftragung eines Anwalts vorerst auch. Wer bezahlt denn den Anwalt wenn der Arbeitgeber die Maßnahme nicht umsetzt? Der Vorschlag von IlkaB ist vorerst vollkommen ausreichend.

A
Avarto

05.08.2022 um 17:11 Uhr

Im Dienstplan finden schon Änderungen statt . Es wird die tägliche Zeit reduziert, bei eine Person minus Stunden eingeplant, Auf Frage das BR Mitglied hingewiesen wird, wir kommen nicht durch, da dies Direktionrecht ist.ja ich bin nicht lange im BR....Wir besprechen es alles noch in Gremium. Nur will etwas Formulierungshilfe und sicher sein, daß richtig gehandelt wird. Da kommt eine nächste Frage. Nach diese Arbeitszeitanpassung bei Zustimmung von BR. Nicht dass noch Arbeitsvertrag Änderungen schon geplant wird....das sind meine Befürchtungen

C
Catweazle

05.08.2022 um 17:39 Uhr

Arbeitsverträge können nicht einfach geändert werden. Ihr seid bei Beginn und Ende der Arbeitszeit und Pausen in der vollen Mitbestimmung. Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf nichts geändert werden. Ihr könnt den Dienstplan einfach nicht zustimmen. Dann er die die Einigungsstelle anrufen oder sich mit euch einigen. Vermutlich wird er euch ignorieren. Vorsorglich solltet ihr euch schon mal nach einem Arbeitsrechtler umsehen. Die Gewerkschaft kann euch sicher einen empfehlen.

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