Information an den Listenvertreter durch Wahlvorstand nach Bekanngabe der Kandidaten zulässig?
Hallo,
in unserem Betrieb ist die Wahl bereits eingeleitet. Das Wahlausschreiben wurde veröffentlich und innerhalb der Frist wurde eine gültige Vorschlagsliste abgegeben - es findet also eine Personenwahl statt. Ich war/bin der Listenvertreter! Die Personen, die zur Wahlstehen, wurde auch schon vom Wahlvorstand veröffentlicht.
Heute, weniger als zwei Wochen vor der Wahl, informierte mich der Wahlvorstand darüber, dass eine Person von der Vorschlagsliste/Kandidatenliste es sich nun anders überlegt hat und nicht mehr kandidieren möchte. Diesen Kandidaten zu streichen, ist jetzt nicht mehr möglich.
War es zulässig, dass mich der Wahlvorstand über die Absicht des Kandidaten, nicht mehr kandidieren zu wollen, informierte? Dem Wahlvorstand war die Sache jetzt im Nachhinein peinlich; er dachte, der Kandidat hätte mich vorher informiert. Mich als Listenvertreter hat der Kandidat nicht informiert.
Community-Antworten (3)
22.02.2014 um 22:44 Uhr
Hallo MikeAhnungslos, das ist schwer zu beantworten. In der Wahlordnung selbst und im Fitting finde ich dazu nichts, im BetrVG (speziell §79) auch nicht. Die Frage ist, wie immer was den WV anbelangt: Könnte die Wahl möglicherweise durch eine Handlung (hier: die Handlung des WV, dich zu informieren) anders verlaufen bzw. anders verlaufen sein? Falls ja, ist die Wahl anfechtbar, sonst nicht.
23.02.2014 um 00:14 Uhr
Ne. Die Frage stellt sich nicht. Hier ist ein Mensch des WV hingegangen und hat was mitgeteilt, was bei der Personenwahl zu unerheblichen Problemen führen kann : es bekommt jemand stimmen, der die Wahl nicht annimmt. Fertig. Und das der WV den listenvertreter informiert...naja... Maximal ist das ein Missgeschick.
23.02.2014 um 10:02 Uhr
Ich denke auch, solange das zwischen WV, Listenführer und Kandidat bleibt, macht es gar nichts. Es soll nur nicht Kreise ziehen, denn natürlich läuft die Wahl dann anders, ja, denn wer wählt den schon eine Karteileiche.
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