Wann ist eine Wahlvorschlagsliste für immer ungültig?
Ungültige Wahlvorschlagsliste. Hergang: Ein Listenvertreter gibt 70Min vor Fristende eine Liste ab. Der Wahlvorstand (2Mitglieder vom Wv) stellt fest, dass ein nicht wählbarer Kandidat aufgeführt ist. Dies wird dem Listenvertreter mitgeteilt. Dieser nimmt diese Liste (noch in der Frist) entgegen, streicht den nicht wählbaren Kandidat und reicht diese Liste erneut ein (immernoch in der Frist, alles so innerhalb einer Stunde). Der Wahlvorstand erklärt in dem Moment die Liste für gültig und nimmt sie auch mit dieser Bemerkung an. Tage später, als der komplette Wahlvorstand zusammentritt, erklärt einer vom Wv die Liste für ungültig, unheilbarer Mangel--Frist abgelaufen. Nun ist sich der Wv uneins. Soll er dem Listenvertreter erneut eine angemessene Frist gewähren um die Liste zu heilen? Ist die Liste noch heilbar? Ist die Liste nach der Streichung als neuer Wahlvorschlag zu betrachten und wäre somit eine neue Frist zulässig?(Da der Fehler ja jetzt erst festgestelt worden ist)Oder ist durch die Streichung des Listenvertreters die Liste als unheilbar anzuerkennen? Wie ist die Rechtslage? Die Wahlordnung und das BetrVG sind sehr schwammig. Anwälte (die wir heute konsultiert haben) sind sich uneins. Wie würdet Ihr vorgehen? Gibt es § die etwas klares dazu sagen? (Die Wahl ist in 3 Wochen)
Community-Antworten (2)
12.01.2007 um 09:57 Uhr
Also Zeitbombe,
zum Zeitpunkt der Abgabe hat der Wahlvorstandsvorsitzende? die Liste als gültig angesehen. Das gilt erstmal. Wenn sich nun hinterher herausstellt, dass die eingereichte Liste nicht gültig sein soll, (warum auch immer; darüber schweigt der Verfasser), dann muss zuvorderst geklärt werden, ob dieser Fehler des Wahlvorstandes geheilt werden kann (Heilungsbeschluss). Wenn nicht, dann ist die Liste draußen und der WV hat dies in einen Beschluss zu fassen und die Belegschaft und den Listeninhaber darüber zu informieren. Damit setzt man sich zwar der Gefahr der Anfechtbarkeit der Wahl aus, aber eine erfolgreiche Anfechtung ist gar nicht so einfach in solchen Fällen und dauert. In der Zwischenzeit lässt sich locker eine erneute richtige! Wahl durchziehen.
Der Teufel liegt oft im Detail.
Hugo
12.01.2007 um 18:51 Uhr
Ramses, jeder hat mal angefangen, Du nicht auch?? Wir hatten 6 Listen, nur zur Info, die eine Liste hatte einen Kandidaten, der nicht im Betrieb beschäftigt sondern ein Zeiti ist. Wir haben übrigens die Liste per Beschluss für ungültig erklärt. Zwei Mängel waren auf der Liste: die Reihenfolge der Mitglieder wurde verändert, ein Kandidat war durchgestrichen (die Stützunterschriften wurden nach der Streichung nicht erneut eingeholt oder befragt). Wir bekamen natürlich als Antwort das die Wahl nun angefochten wird.. Aber da müssen wir nun durch...
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