Ungültige Wahlvorschlagsliste.
Hergang: Ein Listenvertreter gibt 70Min vor Fristende eine Liste ab. Der Wahlvorstand (2Mitglieder vom Wv) stellt fest, dass ein nicht wählbarer Kandidat aufgeführt ist. Dies wird dem Listenvertreter mitgeteilt. Dieser nimmt diese Liste (noch in der Frist) entgegen, streicht den nicht wählbaren Kandidat und reicht diese Liste erneut ein (immernoch in der Frist, alles so innerhalb einer Stunde). Der Wahlvorstand erklärt in dem Moment die Liste für gültig und nimmt sie auch mit dieser Bemerkung an. Tage später, als der komplette Wahlvorstand zusammentritt, erklärt einer vom Wv die Liste für ungültig, unheilbarer Mangel--Frist abgelaufen. Nun ist sich der Wv uneins. Soll er dem Listenvertreter erneut eine angemessene Frist gewähren um die Liste zu heilen? Ist die Liste noch heilbar? Ist die Liste nach der Streichung als neuer Wahlvorschlag zu betrachten und wäre somit eine neue Frist zulässig?(Da der Fehler ja jetzt erst festgestelt worden ist)Oder ist durch die Streichung des Listenvertreters die Liste als unheilbar anzuerkennen? Wie ist die Rechtslage? Die Wahlordnung und das BetrVG sind sehr schwammig. Anwälte (die wir heute konsultiert haben) sind sich uneins. Wie würdet Ihr vorgehen? Gibt es § die etwas klares dazu sagen? (Die Wahl ist in 3 Wochen)