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Mitarbeiter in Altersteilzeit

M
maraxlaa
Nov 2016 bearbeitet

ist eine Mitarbeiterin in der Ruhephase der Altersteilzeit noch in die Wählerliste einzubeziehen? Diese hat auch ppa. gehört also auch der Geschäftsleitung an.

2.85002

Community-Antworten (2)

W
wischwasch

22.02.2014 um 20:16 Uhr

Nein - sie gehört da nicht hinein. Weder Altersteilzeitler in der Ruhephase noch leitende Angestellte.

E
EightBall

23.02.2014 um 10:04 Uhr

Zur Ruhephase siehe BAG vom 16.4.2003 (7 ABR 53/02). Keine Mitarbeiterin!

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