W.A.F. LogoSeminare

Technische Regeln für Arbeitsstätten

L
lolium
Aug 2022 bearbeitet

wir stehen gerade vor der Frage, welche Rechtverbindlichkeit die ASR haben? Konkret geht die um die Größe von Spinden in Umkleideräumen. Diese wurden mal eben um die Hälfte reduziert. Aus 1 mach 2! Und damit auch nur noch halb so groß wie in der ASR A4.1 Argument: Platzmangel.

29803

Community-Antworten (3)

R
rtjum

05.08.2022 um 11:47 Uhr

es gilt sozusagen eine "Vermutungsregelung". Wenn der AG die jeweiligen ASR eins zu eins umsetzt dann wird davon ausgegangen, dass er seine Pflichten erfüllt hat. tut er das nicht, dann muss er im Fall der Fälle quasi nachweisen warum er das nicht getan hat und das seine eigene Umsetzung gleichwertig ist.

B
Blaupunkt

05.08.2022 um 14:13 Uhr

Welche Abmaße hat denn der Schrank?

L
lolium

05.08.2022 um 14:54 Uhr

Wo davor ein ganzer Stand, stehen die Z-Spinde

H: 1,70m B: ein kleiner Teil: 29cm, der Rest: 14 cm T: 40 cm

Ihre Antwort